Fakultät Bauingenieurwesen

Diplomstudiengang Bauingenieurwesen

Grundpraktikum und Ingenieurpraktikum

Die Studienordnung des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen sieht ein Grundpraktikum und ein praktisches Studiensemester (Ingenieurpraktikum) vor.

Für das Grundpraktikum und das Ingenieurpraktikum gibt es die Praktikumsordnung.

Praktikumsordnung 2020, gilt für Studierende, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am 08.07.2020 ihr Studium aufgenommen haben

Praktikumsordnung 2017, gilt für Studierende, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am 01.09.2017 ihr Studium aufgenommen haben

Das 6-wöchige Grundpraktikum kann bereits vor dem Studienbeginn absolviert werden. Erwartet werden der Einsatz auf Baustellen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Eine Anerkennung von Berufen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist bei Einreichung von Zeugnissen oder Meisterbriefen in individueller Absprache mit dem Praktikumsbeauftragten der Fakultät Bauingenieurwesen, Professor Naumann, möglich.

Ingenieurpraktikum

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