Fakultät Bauingenieurwesen

Benutzerordnung

Für die Nutzung der Laborbereiche der Fakultät Bauingenieurwesen ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten, diese werden in den folgenden Abschnitten ausführlich behandelt. Haben sie Fragen oder Ergänzungen, schicken sie uns doch einfach eine E-Mail mit dem Betreff Benutzerordnung oder nutzen sie unser Kontaktformular am Ende der Seite.

  1. Die Computerkabinette stehen den Angehörigen der Fakultät Bauingenieurwesen zur Bearbeitung von Lehr- und Forschungsaufgaben der HTW Dresden zur Verfügung.
  2. Die Nutzung erfolgt im Rahmen von Lehrveranstaltungen entsprechend der Stundenplanung sowie in den ausgewiesenen Übungszeiten für individuelle Arbeit. (Aufgrund der besonderen Situation gelten besondere Bedingungen!)
  3. Die Rechenzeitplanung für die Arbeitsplätze in den Computerkabinetten obliegt den Laborverantwortlichen und wird in den Belegungsplänen festgehalten.
  1. Die Nutzung der Ressourcen der Computerkabinette muss bewusst kostensparend und unter Rücksichtnahme auf andere Benutzer erfolgen.
  2. Jeder Nutzer erhält eine persönliche Zugangsberechtigung. Der Schutz vor unberechtigter Nutzung der Ressourcen der Computerkabinette wird durch das Passwort (Länge mindestens 10 Zeichen - keine Umlaute, Leerzeichen und ß; aus den 4 Kategorien Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen müssen mindestens 3 vorkommen) gewährleistet, welches regelmäßig (mindestens im Abstand von 12 Monaten) zu ändern ist. Das Passwort stellt einen wesentlichen Faktor bei der Gewährleistung des allgemeinen Datenschutzes dar. Es ist nicht gestattet, dieses anderen Personen zugänglich zu machen oder Passwörter anderer Nutzer zu ermitteln oder diese zu benutzen.
  3. Jeder Nutzer erhält nach der Anmeldung auf dem Laufwerk F: einen limitierten Plattenbereich auf einem Server zugewiesen, auf dem die persönlichen Daten abgelegt werden können. Dieser Bereich ist vom Nutzer zu verwalten und insbesondere sind nicht mehr benötigte Daten selbstständig zu löschen. An anderen Stellen sind keine nutzerspezifischen Daten abzulegen.
  4. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich über die geltenden Rechtsvorschriften des Strafrechts, Jugendschutzrechts, Urheber- oder Datenschutzrechts zu informieren, diese bei der Nutzung der rechentechnischen Ressourcen zu beachten und einzuhalten. Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
    • Ausspähen von Daten
    • Datenveränderung und Computersabotage
    • Computerbetrug
    • Verbreitung pornographischer Darstellungen, insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen
    • Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung
    • Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung
    • Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software oder widerrechtliche Nutzung und Weiterverbreitung von Audio- oder Videodateien
  5. Die Wiedergabe von Radio- und Fernsehsendungen ist wegen der sonst entstehenden Gebührenpflicht untersagt.
  6. Die Nutzer dürfen nur die Geräte bedienen, die ihnen zugewiesen und in die sie eingewiesen sind. Es ist untersagt, Veränderungen an der Hardware und Software vorzunehmen. Insbesondere ist es unzulässig, Software, die nicht zur Ausstattung der Computerkabinette gehört, ohne vorherige Absprache zu installieren oder zu nutzen. Für die Stromversorgung eigener Notebooks sind nur die freien Steckdosen an der Wand bzw. die auf den Tischen vorhandenen Verteiler zu nutzen.
  7. Die Netzadministratoren haben für die regelmäßige Datensicherung, die Behebung von Problemen und für Wartungsarbeiten Zugriff auf alle Daten im Netzwerk und auf die Arbeitsplatzcomputer. Diese Zugriffe sind generell durch Passworte geschützt und können durch direkte Anmeldung, das Verbinden mit den lokalen Laufwerken über das Netzwerk oder Remote-Administrations-Software erfolgen.
    Die Aufzeichnung von Nutzeraktivitäten erfolgt bezüglich der An- und Abmeldung und der Nutzung der Drucker.
  8. Die Nutzer haben bei der Arbeit in den Computerkabinetten dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit der Systeme nicht durch Viren, Trojaner und andere Schadprogramme beeinträchtigt wird. Wird durch den Virenscanner Schadsoftware festgestellt, sind geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen.
  9. Die gesamte Einrichtung der Computerkabinette ist pfleglich zu behandeln. Die Arbeitsplätze sind sauber zu halten und nach jeder Arbeitssitzung vollständig aufzuräumen. Rauchen, Essen und Trinken sowie das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Labore ist untersagt. Die Garderobe ist an den Kleiderhaken unterzubringen. Derjenige Nutzer, der als Letzter das Labor verlässt, ist verpflichtet, die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen und die Tür zu schließen.
  10. Die Nutzung der Computerkabinette für andere Zwecke als die Arbeit am Rechner ist nicht zulässig.
  11. Die Nichtbeachtung dieser Benutzerordnung kann zum Entzug der Nutzungsberechtigung für die Computerkabinette führen.
  1. Jedem Nutzer steht nach der Anmeldung für Studium, Lehre und Forschung ein Internetzugang zur Verfügung. Mit allen über das Internet bezogenen Daten ist dabei verantwortungsbewusst und kritisch umzugehen (Gefahr von Schadsoftware!).
  2. Bei der Nutzung des WEB-Browsers (Mozilla Firefox) wird auf dem Laufwerk F: ein persönliches Profil eingerichtet, wo nutzerspezifische Einstellungen, Lesezeichen, E-Mails usw. gespeichert werden. Die E-Mail-Nutzung kann über die E-Mail-Adresse, die jeder Angehörige der HTW Dresden erhält, erfolgen.
  3. Verboten ist die Verwendung externer kostenpflichtiger Dienste.
  1. Probleme oder Störungen sind den Laborverantwortlichen zu melden oder in die ausliegenden Störungslisten einzutragen.
  2. Der eigenmächtige Eingriff an sämtlichen Geräten, auch an Druckern bei Papierstau, ist untersagt.

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