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Willkommen im Prüfungsamt

Ihr Prüfungsamt unterstützt Sie bei folgenden Themen

Prüfungsorganisation

  • Prüfungstermine: Prüfungsabschnitt und Alternative Prüfungsleistungen und N/W-Prüfungen außerhalb der Prüfungsabschnitte 

(Bitte beachten Sie, dass es bis einen Monat vor dem Prüfungstermin noch Änderungen geben kann. Prüfen Sie daher die Angaben selbständig.)

(Für Prüfende: Erläuterungen für die Nutzung des Tools zum Melden von APL und Prüfungen außerhalb der Prüfungsabschnitte)


  • Prüfungsanmeldung: ► automatische Anmeldung für alle Prüfungen, im Falle einer Beurlaubung erfolgt die Anmeldung auf Antrag
  • Freiversuch: ► Anmeldung zu Prüfungen höherer Fachsemester
  • Prüfungsabmeldung: ► Die Prüfungsabmeldung ist ohne Angabe von Gründen bis zu einer Woche vor der Prüfung möglich.

Hinweis: Die Terminbestätigung durch Unterschrift des/r Prüfenden bei Abmeldung von APL (und Anmeldungen im Freiversuch) ist nicht notwendig, wenn zu dieser APL ein eindeutig zuordenbarer Prüfungstermin auf unserer Internetseite veröffentlicht wurde.

Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen

(Notenbestätigung & Modulbeschreibung sind zusammen mit dem Antrag zuerst bei der/dem Prüfenden und anschließend bei Ihrem Prüfungsausschuss einzureichen)

Ausstellen von Urkunden, Bescheinigungen und Belegen

Achtung

Die letzte telefonische und persönliche Sprechzeit 2024 im Prüfungsamt findet am 19.12.2024 statt.

Wir wünschen allen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ab dem 23.12.24 ist das Prüfungsamt nicht besetzt. Wir sind ab dem 02.01.2025 wieder für Sie da.

 

Sprechzeiten

Wir möchten Sie bitten Ihre Anliegen via Email oder telefonisch an uns zu richten. Sollte Ihr Anliegen nicht per Telefon oder per Email zu klären sein, erreichen Sie uns zu den folgenden Sprechzeiten:

Persönlich:         

Di: 9:00 – 11:00 Uhr

Do: 13:00 – 15:00 Uhr

Eine individuelle Terminvereinbarung ist möglich!

 

Telefonisch

0351/462 3992       

Mo: 9:00 – 11:00 Uhr

Di: 13:00 – 15:00 Uhr

Do: 10:00 – 11:30 Uhr

Bitte geben Sie bei allen Anfragen immer Ihre Matrikelnummer an!

 

 

FAQ

Vom Prüfungsamt bestätigte Notenübersichten sind bei Vorlage des Studentenausweises zu den persönlichen Sprechzeiten im Prüfungsamt erhältlich. Zudem können Sie diese auch digital über Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse erhalten.

Alle regulär eingeschriebenen Studierenden werden automatisch für die Prüfungen angemeldet, d.h. sowohl für reguläre Erstversuche als auch für Nach- und Wiederholungsprüfungen, sofern ein Termin angeboten wird.
Sollten Sie Prüfungen aus höheren Fachsemestern oder während einer Beurlaubung ablegen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie sich dafür aktiv im Prüfungsamt anmelden müssen. (z.B. bei Inanspruchnahme von Gremiensemestern) In diesen Fällen erfolgt die Anmeldung über das Formblatt Freiversuch oder formlos, schriftlich im Prüfungsamt.

 

Das Formular für die Abmeldung von einer Prüfung ist im Prüfungsamt oder auf der Homepage des Prüfungsamtes erhältlich. Das Formblatt hat spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorzuliegen. Bei semesterbegleitenden Prüfungsleistungen wie Belegen muss die Abmeldung bis spätestens eine Woche vor Themenausgabe stattfinden. Maßgeblich ist der Eingang im Prüfungsamt.

Die Hinweise auf dem Formblatt sind unbedingt zu beachten.

Die Abmeldung von einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nicht möglich.

Bei einem Prüfungsrücktritt aus Krankheitsgründen muss unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit einer Erklärung über den Rücktritt von Prüfungen im Prüfungsamt eingereicht werden. Die Vorlagen für beide Formulare stehen auf der Webseite des Prüfungsamtes zur Verfügung. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nicht berücksichtigt werden.

Bei Rücktritt von einer mündlichen Prüfung sollte der Prüfer über das Nichterscheinen informiert werden.

Der Antrag auf Anerkennung ist im Prüfungsamt oder auf der Homepage des Prüfungsamtes erhältlich. Das Formblatt, der Leistungsnachweis und die Modulbeschreibung der abgelegten Leistung sind zuerst dem/r jeweiligen Prüfer/-in des Moduls an der HTW vorzulegen. Diese/r nimmt die fachliche Prüfung vor.

Nach der fachlichen Prüfung ist der Anerkennungsantrag beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät zur Genehmigung einzureichen. Bitte reichen Sie auch hier den Leistungsnachweis und die Modulbeschreibung ein.

Bitte beachten Sie die in der Prüfungsordnung genannten Fristen, innerhalb der eine Anerkennung nur erfolgen kann.

Gern können Sie uns Ihre Formulare auch digital zusenden. Bitte beachten Sie dabei, dass wir jegliche Formulare (Abmeldungen, Atteste, Rücktritte, …) nur entgegennehmen können, wenn diese von Ihrer Hochschul-E-Mail-Adresse kommen. Formulare müssen händisch unterschrieben sein.

Die Termine der APL und die Termine für die SP und MP außerhalb der Prüfungsabschnitte werden entweder über unsere Internetseite (Pillnitz: bitte auch die fakultätseigene Seite beachten) oder über die jeweiligen Prüfer bekannt gegeben. Bitte prüfen Sie die Bekanntgaben regelmäßig, um keinen Prüfungstermin zu versäumen.
Die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Prüfungsabschnitts werden im Wintersemester in der Regel Mitte Dezember und im Sommersemester in der Regel Ende Mai auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Die Ausgabe der Themen erfolgt in den Fakultäten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite Ihrer Fakultät.

Die Abgabe der Abschlussarbeiten erfolgt in den Fakultäten.

Abschlusszeugnisse werden im Prüfungsamt erstellt und ausgegeben. Absolventen können zwischen Postversand (Einschreiben) und Selbstabholung wählen.

Um die Bearbeitungszeit der Abschlussunterlagen zu überbrücken kann eine Vorabbestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss ausgehändigt werden.

Das Formblatt ist im BAföG-Amt erhältlich und muss vom Prüfungsamt bestätigt sowie anschließend in der Fakultät unterschrieben werden. Die von den einzelnen Fakultäten gestellten Bedingungen für einen positiven Bescheid sowie die Unterschriftsberechtigten der Fakultäten können im Prüfungsamt erfragt werden.

Die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz finden auch auf Studentinnen Anwendung. Innerhalb dieser Schutzfristen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen grundsätzlich nicht möglich. Wir bitten alle betroffenen Studentinnen, unverzüglich nach Feststellung einer Schwangerschaft ihrer Mitteilungspflicht gemäß §15 MuSchG nachzukommen und sich mit einem geeigneten Nachweis (i.d.R. Mutterpass) im Prüfungsamt zu melden. Auf Wunsch kann dann eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ermöglicht werden.

Sie sollten die Wiederholungsfristen für Prüfungen kennen. Die erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch) muss innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch) muss zum nächst möglichen Zeitpunkt angetreten werden.

4 Fachsemester nach Überschreiten der Regelstudienzeit gelten alle noch nicht angetretenen Prüfungsleistungen als nicht bestanden und Sie haben dann die oben genannten Wiederholungsfristen einzuhalten.

Sollten Sie 4 Fachsemester lang keine in Ihrer Prüfungsordnung vorgesehene Prüfungsleistung erbracht haben, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem Sie den Bescheid erhalten.

Des Weiteren gibt es Fristen, die sich je nach Prüfungsordnung unterscheiden können. z.B. Abmeldungen, Anmeldungen im Freiversuch, Anerkennungen. Bitte schauen Sie für solche Fristen in Ihre jeweilige Prüfungsordnung.

Ihre Ansprechpartnerinnen

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