Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Eine Person schreibt (eine Prüfung)
HTW Dresden/Sebb

Prüfungen und Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften

 

Abschlussarbeiten

Informationen und Links rund ums Thema Abschlussarbeiten an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften

 

Prüfungsausschuss

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

An der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ist ein gemeinsamer Prüfungsausschuss für alle Studiengänge verantwortlich. Das Gremium setzt sich aus drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, sowie je einer Vertreterin/einem Vertreter aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen und der Studierenden zusammen. Den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz haben Hochschullehrer/innen inne. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat in der Regel für drei Jahre bestellt, Studierende nur für ein Jahr. Dabei ist eine erneute Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses möglich. Hier finden Sie die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses.

Der Prüfungsausschuss wird vom Fakultätsrat bestellt und ist unter anderem zuständig für die Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge, die Bestellung der Prüfer und Beisitzer, die Anrechnung von bereits erbrachten Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen und die Entscheidung über Widersprüche.

Professuren:

  • Prof. Dr. rer. pol. Angela Wienen (Prüfungsausschussvorsitzende)
  • Prof. Dr. Stefan Handke
  • Prof. Dr. iur. Kerstin Kreul

Mitarbeiterin:

  • Heike Böhm

Studentische Vertretung:

  • Enna Leinhos

Kontakt: wiwi.pruefungsausschuss(at)htw-dresden.de

 

Aufgaben des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für:

  1. Die Organisation der Bachelorprüfung der Bachelorstudiengänge/Masterprüfung der Masterstudiengänge
  2. Die Einhaltung der Prüfungsordnung der Bachelor- und Masterstudiengänge bezüglich Umfang und Art der Prüfungsleistungen
  3. Die Bestellung der Prüfer, Beisitzer sowie Prüfungskommissionen für die Bewertung der Bachelor- und Masterarbeit
  4. Die Berichterstattung über die Entwicklung der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Bachelor- und Masterarbeit sowie für Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen,
  5. Die Bestätigung der Eignungsbescheinigung gemäß § 48 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG.
  6. Entscheidungen über
    • das endgültige Nichtbestehen,
    • die Anrechnung von im In- und Ausland erbrachten Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen in der Regel unter Mitwirkung des für das Modul zuständigen Hochschullehrers,
    • die Ausgabe und Fristverlängerung der Bachelor- und Masterarbeit,
    • die Zulassung zur Verteidigung der Bachelor- und Masterarbeit,
    • Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß,
    • die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Studienzeiten,
    • die Erklärung der Ungültigkeit der Bachelor- und Masterprüfung,
    • die Einziehung von Zeugnissen, Urkunden und Diploma Supplements,
    • Widersprüche gemäß der Prüfungsordnung,
    • Ausnahmen von der Prüfungsordnung in außergewöhnlichen Fällen.

Aktuelle Informationen des Prüfungsausschusses

Anerkennung und Anrechnung

Entscheidungen zu Werkstudententätigkeit, Praktikum und BA

 

Prüfungsorganisation und Prüfungen

Zum Zentralen Prüfungsamt

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