Fakultät Maschinenbau

Praktisches Studiensemester

Grundlage:

  • Studien- und Prüfungsordnung, zusätzlich: Praktikumsordnung
  • Modul "M051 - Praktisches Studiensemester"

Inhalt:

  • Kennenlernen und Üben ingenieurpraktischer Tätigkeiten in Verbindung mit konkreten Arbeitsaufgaben, wie Projektierung, Konstruktion, Berechnung und Fertigung von Maschinen, Fahrzeugen, Anlagen und Baugruppen;
  • Arbeiten an Versuchsständen und Anwendung oder Modifizierung von Mess- und Diagnoseverfahren;
  • Anwendungsorientierter Einsatz spezieller Software;
  • Optimiertes, wirtschaftliches, betriebssicheres und umweltverträgliches Betreiben von Fahrzeugen, Maschinen, technischen und gebäudetechnischen Anlagen sowie Fertigungsprozessen;
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Baugruppen-, Maschinen- oder Fahrzeugerprobungen;
  • Fertigung, Instandsetzung und Instandhaltung bis zur kompletten Fabrikplanung einschließlich Kalkulation und Produktionseinführung sowie Maßnahmen bezüglich Service und Qualitätssicherung;
  • Erarbeitung und Bewertung betriebs- und produktionsorganisatorischer Abläufe.

Begleitblatt:

  • Vor Beginn des Praktischen Studiensemester ist ein digitales Begleitblatt (siehe Link unten, weitere Informationen) zu führen. Darin werden die Betreuung während des Praktikums (Firma, HTW) sowie die Thematik des anzufertigenden Beleges festgehalten. Dieses Begleitblatt ist von den Studierenden vorauszufüllen und dem/der HTW-Betreuer(in) zur weiteren Bearbeitung zuzusenden.

Besondere Zulassungsvoraussetzung:

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Module E812, I905, I958, I995, M001-M006, S512, S513 durch Notenauszug und Vorlage bei den Praktikumsbeauftragten (wird auf Begleitblatt vermerkt).
  • Bei evtl. noch nicht abgeschlossenen Modulen Antrag auf Zulassung zum Praktikum beim Prüfungsausschuss stellen (siehe Link unten, weitere Informationen).

Dauer:

  • Mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung (100 Arbeitstage; exklusive Urlaub, Feiertage, Betriebsruhe).

Wo:

  • Geeigneter Betrieb nach eigener Wahl im In- oder Ausland (Fördermöglichkeiten nutzen!)

Vertrag:

  • Praktikumsvertrag nach Muster der HTW Dresden oder inhaltsgleich vom Praktikumsbetrieb zur Regelung von Arbeitszeit, Pflichten, Rechten, Unfallversicherung, Entgelt, Urlaub u. a.
  • Vertrag vor Beginn des Praktikums bei den jeweiligen Praktikumsbeauftragten bestätigen lassen (wird auf Begleitblatt vermerkt).
  • Achtung! Die Unfallversicherung im Betrieb übernimmt nicht die HTW, sondern die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft. Falls dies nicht möglich ist, ist selbst für eine Unfallversicherung sorgen. Wenn mit Regressforderungen bei selbst herbeigeführten Schäden während des Praktikums zu rechnen ist, sollte zusätzlich eine Berufshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden (siehe Link unten, weitere Informationen).

Betreuer:

  • Der Praktikumsbetrieb (Ausbildungsstelle) benennt eine(n) betrieblichen Betreu(er)in.
  • Es ist ein(e) HTW-Betreuer(in) zu suchen und die Thematik des Beleges abzustimmen. Bei erfolgreicher Durchführung des Praktikums wird durch ihn/sie den Praktikumsbeauftragten die positive Bearbeitung des Beleges anhand des digitalen Begleitblattes übermittelt.

Beleg:

  • Ingenieurmäßige Belegarbeit zum Thema der übertragenen Arbeitsaufgabe;
  • Ausführung in deutscher Sprache (optional in englischer Sprache);
  • Form wie die Diplomarbeit, "Leitfaden für wiss. Dokumente" nutzen (siehe Link unten, weitere Informationen);
  • Abgabe beim HTW-Betreuer/in spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktischen Studiensemesters (31.März).

Zeugnis:

  • Der Praktikant/die Praktikantin achtet darauf, dass die Ausbildungsstelle zum Ende des Praktikums ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellt, welches die Dauer und die Tätigkeiten bestätigt. Die Vorlage erfolgt spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktischen Semesters (31.März) bei den zuständigen Praktikumsbeauftragten.
  • Zeugnis und Beleg sind Voraussetzung für die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters (Vermerk im Begleitblatt).

Praktikumsbeauftragte

Prof. Dr.-Ing. Heiko Werdin

Stg. Gebäudesystemtechnik

Prof. Dr.-Ing. Heiko Werdin

M.Eng. Martin Schulze

Stg. Produktionstechnik

Person