Fakultät Maschinenbau

Masterarbeit

Im letzten Semester des Studiums ist von jedem Studierenden eine abschließende Prüfungsleistung in Form einer Masterarbeit anzufertigen. Mit dieser muss nachgewiesen werden, dass er/sie in der Lage ist, ein abgegrenztes wissenschaftliches Thema selbstständig in einer vorgegebenen Zeitspanne zu bearbeiten. Dabei kann das Thema frei gewählt werden, muss jedoch den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit genügen. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl des Themas sorgfältig vorzugehen und frühzeitig Kontakt zu einem Hochschullehrer/in aufzunehmen.

Grundlage:

  • Studien- und Prüfungsordnung
  • Modul "M750 - Masterarbeit"

Langfristig vor Beginn der Masterarbeit:

  1. Den Studierenden ist freigestellt, ob in der Abschlussarbeit ein betriebliches Thema oder eine Thematik seitens der HTW Dresden bearbeitet wird. Es muss sich aber um eine wissenschaftliche Aufgabenstellung handeln.
  2. Als Informationsquelle dienen entsprechende Aushänge in den Schaukästen der Professuren der HTW Dresden, Internetangebote der Unternehmen oder eigene Kontakte. Weitere Möglichkeiten sind Jobbörsen, der Career-Service der HTW Dresden sowie Fach- bzw. Berufsmessen.
  3. Eine frühzeitige Bewerbung, nach Möglichkeit in Verbindung mit einem Vorstellungsgespräch, ist anzustreben.

Unmittelbar vor Beginn der Masterarbeit:

  1. Die Studierenden stellen an den Prüfungsausschuss der Fakultät Maschinenbau einen Antrag zur Abschlussarbeit (siehe Opal, Modul M750). Voraussetzung für die Ausgabe des Themas der Masterarbeit ist das erfolgreiche Ablegen aller bis zum Ende des zweiten Mastersemesters erforderlichen Modulprüfungen laut Studienablaufplan (§14 Prüfungsordnung). Die nachfolgenden Punkte 2 bis 5 fließen in diesen Antrag mit ein.
  2. Nach der Auswahl eines Themas muss entsprechend ein fachlich betreuender Hochschullehrer an der HTW Dresden gesucht werden.
  3. Bei externen Themen ist dem Hochschullehrer ein Themenangebot der Firma vorzulegen. Dieses Thema wird gemeinsam besprochen und gegebenenfalls spezifiziert.
  4. Der Beginn der Masterarbeit wird mit dem Betreuer der HTW Dresden abgestimmt (Bearbeitungsdauer: 5 Monate).
  5. Nach einer Konsultation und Genehmigung des o.g. Antrages verfasst der betreuende Hochschullehrer ein Aufgabenblatt mit der detaillierten Aufgabenstellung. Es beinhaltet u.a. Aus- und Abgabedatum sowie Hochschulbetreuer und evtl. Praxisbetreuer. Dieses Aufgabenblatt wird vom fachlich betreuenden Hochschullehrer unterschrieben.
  6. Erfolgt die Bearbeitung eines externen Themas wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Studierenden in diesem Fall nicht über die Hochschule unfallversichert sind. Es ist selbst dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Unternehmens besteht bzw. dass eine eigene private Unfallversicherung abgeschlossen wird (siehe Opal, Modul M750).

Ab Beginn der Masterarbeit:

  1. Das Aufgabenblatt der Masterarbeit ist am Ausgabetag persönlich abzuholen bzw. es ist zeitnah ein Termin für die Abholung zu vereinbaren.
  2. Die Bearbeitungsdauer von 5 Monaten kann einmalig durch schriftlichen Antrag unter Angabe unvorhergesehener Gründe (z. B. fehlende Messtechnik, Lieferzeiten) um maximal vier Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall muss der Prüfungsausschuss zeitnah informiert werden. Als Nachweis erfolgt die Sendung des Krankenscheins an den Prüfungsausschuss der Fakultät Maschinenbau.
  3. Für einen Verlängerungsantrag ist das bereitgestellte Formblatt aus dem Opal-Kurs zur Bachelorarbeit (siehe Opal, Modul M750) zu verwenden. Der Antrag ist elektronisch auszufüllen und rechtzeitig beim betreuenden Hochschullehrer vorzulegen. Eine Genehmigung seitens des Prüfungsausschusses ist ebenfalls notwendig.
  4. Die Bearbeiter haben die Möglichkeit das Thema einmalig und nur innerhalb von vier Wochen nach der Ausgabe zurückzugeben. Nähere Informationen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
  5. Alle wesentlichen Dinge, welche die Masterarbeit betreffen, sind mit der betreuenden Lehrkraft der HTW Dresden abzusprechen. Dazu sind regelmäßige Konsultationen bzw. Fortschrittsberichte zwingend erforderlich.
  6. Die Erstellung der Masterarbeit erfolgt nach der geltenden DIN-Norm. Umfang und themenspezifische Besonderheiten sind mit dem betreuenden Hochschullehrer abzusprechen. Hinweise zur Erstellung der Form einer Abschlussarbeit werden im „Leitfaden für wissenschaftliche Dokumente bereitgestellt“ (siehe Opal, Modul M750).

Zum Abgabetermin:

  1. Die Masterarbeit ist fristgerecht in zweifacher gebundener Ausführung im Sekretariat der Fakultät (Studierendenbetreuung, Raum Z 323A) abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe wird aktenkundig vermerkt.
  2. Eine postalische Abgabe ist ebenfalls möglich. Dabei gilt der Zeitpunkt der Postsendungsaufgabe (Poststempel) als Abgabedatum. Das Büro der Studierendenbetreuung ist im Vorfeld über die postalische Sendung zu informieren.
  3. Das Aufgabenblatt kann im Original dem ersten Exemplar der Masterarbeit als Deckblatt beigefügt werden. Für jedes weitere Exemplar ist eine Kopie an selbiger Position ausreichend. Eine diesbezügliche Absprache mit dem HTW-Betreuer ist sinnvoll.
  4. Jedes abgegebene Exemplar muss eine eidesstattliche Erklärung enthalten, welche zu unterschreiben ist.
  5. Neben den gebundenen Exemplaren ist die Masterarbeit ebenfalls in digitaler Form bereitzustellen. Dazu sind den Abgabeexemplaren geeignete Speichermedien beizufügen, welche die Arbeit als PDF-Datei sowie alle sonstigen relevanten Daten der Arbeit, wie zum Beispiel CAD-Dateien, technische Zeichnungen und Messwerte, enthalten.
  6. Ebenfalls Inhalt des Speichermediums ist ein Poster, welches einen groben Überblick über das bearbeitete Themengebiet darstellt. Das Poster kann spätestens bis zum Termin der Verteidigung nachgereicht werden. Dazu ist die bereitgestellte Vorlage der HTW Dresden zu nutzen (siehe Opal, Modul M750). Das Poster ist unabhängig von den zugrundeliegenden Datenschutzbestimmungen anzufertigen.
  7. Bei Abgabe der Masterarbeit wird ein Abmeldebogen ausgehändigt, welcher abzuarbeiten und am Tag der Verteidigung ausgefüllt abzugeben ist. Hier ist auch die gewünschte Art der Zeugnisausgabe mit anzugeben (postalisch Zusendung oder persönliche Abholung). Der früheste Zeitpunkt der Exmatrikulation ist der Tag der Verteidigung, der späteste der jeweils letzte Tag des aktuellen Semesters (28. bzw. 29.2. oder 31.8.). Die Unterschrift des Hochschulbetreuers kann am Tag der Verteidigung eingeholt werden.

Die Verteidigung:

  1. Die Verteidigung der Masterarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Modulleistungen laut Studienplan mit Ausnahme der Masterarbeit selbst erbracht wurden.
  2. Der Termin der Verteidigung liegt innerhalb von sechs Wochen (spätestens zwölf Wochen) nach Abgabe der Arbeit. Liegt eine positive Bewertung von mindestens ausreichend (Note 4,0) vor, erfolgt in der Regel eine öffentliche Verteidigung, welche unter Beachtung des Datenschutzes (Sperrvermerk) auch nicht öffentlich bzw. teilöffentlich sein kann.
  3. Nachdem der Termin zur Verteidigung der Masterarbeit feststeht, ist die Arbeit auf der Webseite der Hochschulbibliothek in der Abschlussarbeiten-Datenbank zu registrieren. Hier besteht die Möglichkeit in das Alumni-Netzwerk aufgenommen zu werden (Häkchen setzen und E-Mail-Adresse angeben) um im regelmäßigen Kontakt mit der Hochschule zu bleiben. Nach erfolgreicher Verteidigung wird die Arbeit (evtl. mit Sperrvermerk) freigegeben.
  4. Die Bewertung der eingereichten Arbeit erfolgt durch zwei Gutachter (Prüfer), von denen einer der betreuende Hochschullehrer ist, innerhalb von vier Wochen nach Einreichung der Arbeit. Bei externen Diplomarbeiten ist eine Bewertung durch den Praxisbetreuer sowie dessen Teilnahme an der Verteidigung wünschenswert.
  5. Vor Beginn der Verteidigung kann optional bzw. auf Wunsch des Betreuers ein Thesenblatt an die Prüfungskommission sowie alle Gäste ausgeben werden. Um den beisitzenden Beteiligten den Einstieg in die Thematik zu erleichtern, sind auf diesem die wichtigsten wissenschaftlich belegten Aussagen der Masterarbeit aufzuführen,
  6. Die Verteidigung hat den Charakter einer mündlichen Prüfung. Daher sollte auf ein angemessenes Erscheinungsbild und Auftreten geachtet werden.
  7. Innerhalb eines Vortrags von 20 bis 30 Minuten Dauer müssen das bearbeitete wissenschaftliche Thema und die abgeleiteten Ergebnisse dargelegt werden. Nach dieser Präsentation erfolgt die Verlesung von Gutachten, welche die schriftliche Arbeit bewerten. Es schließt sich eine Diskussion an, in der Fragen zur Arbeit bzw. zum Vortrag zu beantworten sind.
  8. Den Abschluss der Verteidigung bildet die Notenverkündung (je nach Wunsch öffentlich oder nicht öffentlich).
  9. Die Verteidigung hat eine zeitliche Dauer von ca. 60Minuten.

Die Kenntnis der Prüfungsordnung ist für das ordnungsgemäße Absolvieren des Mastersemesters obligatorisch und sollte zu Beginn von jedem Studierenden gelesen werden (speziell §14).