Antidiskriminierung an der HTW Dresden
Im rechtlichen Sinne ist eine Diskriminierung jede ungerechtfertigte Gleichbehandlung aufgrund folgender Merkmale:
- Geschlecht
- Ethnische Herkunft
- Soziale Herkunft
- Alter
- Behinderung oder Erkrankung
- Sexueller Orientierung
- Religion oder Weltanschauung
Bei der Beurteilung von Diskiminierungsfällen ist das Ergebnis entscheidend, nicht aber das Motiv (Gedankenlosigkeit, Absicht, allgemeine Prozesse etc.).
Formen von Diskriminierung
Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines der oben genannten Merkmale eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines der oben genannten Merkmale gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem der oben genannten Merkmale in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Was tun bei Diskriminierung?
Die HTW Dresden möchte sowohl für Studierende als auch Beschäftigte diskriminierungsfreies Studieren und Arbeiten ermöglichen. Sollten Sie selbst von Diskriminierung betroffen sein, wenden Sie sich für eine Beratung bitte an die Gleichstellungsbeauftragten/Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Hochschule oder nutzen Sie die Möglichkeit eine formale Beschwerde aufzugeben.
Weiterführende Informationen
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/die-htw-dresden/chancengleichheit/antidiskriminierung