Studierende im N-Gebäude
© Crispin-Iven Mokry

Bewerbungsverfahren zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Für das 1. Fachsemester für die Bewerbung zum WS 2024/25 in den Studiengängen:

werden die Studienplätze im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben.

Für Ihre Bewerbung an der HTW Dresden müssen Sie sich zwingend vorab im Portal dosv.hochschulstart.de registrieren. Nach der Registrierung bei hochschulstart.de können Sie sich mit Ihrer BID/BAN Kennung im Bewerbungsportal der HTW Dresden registrieren.

Beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise zur Priorisierung Ihres Wunschstudienganges. 

Weitere Fragen beantwortet unser Bewerbungs-FAQ.

► Ausführliche Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren finden Sie unter hochschulstart.de.

Bewerbungsverfahren nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Für unsere nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge bewerben Sie sich einfach, schnell und online über das Bewerbungsportal der HTW Dresden.

Die Liste aller nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie unter NC-Werte, Zulassungsbeschränkung und Auswahlverfahren.

Nach der Registrierung im Bewerbungsportal und Aktivierung Ihres Bewerbungsaccounts über die E-Mail-Verifikation haben Sie die Möglichkeit, sich auf unser Studienangebot zu bewerben. 

Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit mit Ihrem persönlichen Zugang im HTW-Bewerbungsportal einsehen.

In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie i.d.R. zeitnah nach Ihrer Online-Bewerbung eine Zulassung und damit das Angebot Ihren Wunschstudienplatz anzunehmen. Die Bewerbung ist i.d.R. über den 15.07. hinaus - jedoch nur bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze - möglich. Ihre individuelle Frist zur Annahme des Studienplatzes und zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antrag auf Immatrikulation.

Internationale Bewerberbewerber/-innen beachten bitte unsere Bewerbungshinweise hier.

Bewerbungsfristen

Die besten Chancen auf Ihr Wunschstudium, haben Sie innerhalb der regulären Bewerbungsfrist.

Bewerbungszeitraum:

  • 01.12. bis 15.01. des Jahres mit Studienbeginn im Sommersemester und
  • 01.05. bis 15.07. des Jahres mit Studienbeginn im Wintersemester. 

Für unsere Bachelorstudiengänge, die am zentralen Vergabeverfahren (DoSV) teilnehmen, ist diese Frist einzuhalten. Für alle anderen wird die Bewerbungszeit wie folgt verlängert.

Verlängerung der Bewerbungsfrist
Für die meisten nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie sich auch nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist bewerben, soweit diese weiterhin im Bewerbungsportal angeboten werden. Das ist in der Regel bis zum 15.03. bzw. 15.10. der Fall. Eine Übersicht der Studiengänge, in denen die Bewerbung weiterhin möglich ist, finden Sie spätestens zwei Tage nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist auf unserer Webseite "Freie Studienplätze".

Zeitplan und Bewerbungsverfahren

 

In unserem Zeitplan für Studienbewerber/-innen geben wir Ihnen einen kurzen Fahrplan für einen erfolgreichen Studieneinstieg und einen Überblick über all die Termine, die von der Studienorientierung, der Bewerbung bis hin zur Zulassung und Immatrikulation wichtig sind.

Januar

Studieren probieren am Hochschulinformationstag (HIT)/Tag der offenen Tür:

Zum sachsenweiten Schnupperstudium im Januar bieten wir Studium zum "Anfassen". Erleben Sie die HTW live mit unseren Studierenden und Professoren an einem beinahe ganz normalen Tag.

  • Campus Friedrich-List-Platz 1 in 01069 Dresden und
  • Campus Pillnitzer Platz 1 in 01326 Dresden

Wir beantworten Ihre Fragen zu unseren Studienmöglichkeiten und den Studienvoraussetzungen, wie der Bewerbung, evtl. Eignungstests und Zugangsprüfungen.

15. Januar

Ende der Anmeldefrist für die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte (§ 18 abs. 5 SächsHSG).

April

Tag der offenen Tür/Campustag:

Besuchen Sie die HTW an einem Samstag Anfang April und informieren Sie sich individuell über unser Studienangebot, Ihre Bewerbungsvoraussetzungen und den Campus. Nutzen Sie Ihren Aufenthalt doch gleich dazu, die Kunst- und Kulturstadt Dresden näher kennen zu lernen. Gern vermitteln wir Ihnen dafür auch preisgünstige Übernachtungsmöglichkeiten des Studentenwerks Dresden. Weitere Informationen zum Tag der offenen Tür erhalten Sie hier.

15. April - Anmeldeschluss künstlerische Eignungsprüfung Bachelorstudiengang Design: Produkt und Kommunikation

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Bachelor Design: Produkt und Kommunikation ist mit einer künstlerischen Eignungsprüfung verbunden. Melden Sie sich für die jeweilige Prüfung bis zum 15. April auf den Bewerbungsseiten der Fakultät Design an.

Alle weiteren Informationen zur Anmeldung zur künstlerischen Eignungsprüfung sowie zum Auswahlverfahren finden Sie in den Bewerbungsdetails der Fakultät Design.

Hinweis: Für eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren um einen Studienplatz ist neben der bestandenen Eignungsprüfung an der Fakultät Design zusätzlich eine frist- und formgerechte Bewerbung um einen Studienplatz an unserer Hochschule über das Bewerbungsportal der HTW Dresden notwendig.

1. Mai - Bewerbungsstart

Bewerben Sie sich ab 1. Mai für ein Studium mit Beginn zum Wintersemester einfach über das Bewerbungsportal der HTW Dresden. Nach Ihrer Registrierung (Schritt 1) und der Aktivierung Ihres Bewerber/-innen-Accounts über die E-Mail-Verifikation (Schritt 2) haben Sie die Möglichkeit, sich auf unser Studienangebot zu bewerben. In der Regel genügt die elektronische Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten. Die Note und das Datum des Erwerbs Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sollte Ihnen unbedingt für die Bewerbung vorliegen, da im Bewerbungsprozess die finale Note Ihrer HZB und das korrekte Ausstellungsdatum erforderlich sind. 

Nur in Ausnahmefällen (vorheriges abgebrochenes Studium, Härtefall, Einstieg in ein höheres Fachsemester etc.) und bei Bewerbungen für ein Masterstudium müssen Unterlagen im Portal hochgeladen bzw. eingereicht werden. 

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsprozess über dosv.hochschulstart.de für die entsprechenden zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung verfolgen Sie anschließend ganz bequem und transparent in Ihrem persönlichen Portalzugang.

Mitte Juni

Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung, d.h. in aller Regel Ihr Schulzeugnis, bereits vor dem 16. Januar des Jahres erworben, reichen Sie uns bitte Ihre Bewerbung bereits bis Mitte Juni ein. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.

15. Juli - Bewerbungsschluss

Der Bewerbungszeitraum startet am 1. Mai und endet zunächst am 15. Juli. Für unsere Bachelorstudiengänge, die am zentralen Vergabeverfahren (DoSV) teilnehmen, ist diese Frist zwingend einzuhalten. Für alle anderen wird die Bewerbungszeit wie folgt verlängert.

Verlängerung der Bewerbungsfrist
Für die meisten Studiengänge, die nicht zulassungsbeschränkt sind, können Sie sich auch nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist bewerben, soweit diese weiterhin im Bewerbungsportal angeboten werden. Das ist in der Regel bis zum 15.03. (SoSe) bzw. 15.10. (WiSe) der Fall. Eine Übersicht der Studiengänge, in denen die Bewerbung weiterhin möglich ist, finden Sie spätestens zwei Tage nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist auf unserer Webseite "Freie Studienplätze".

Grundlegend gilt Folgendes:

  • Für unsere zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge, die am zentralen Vergabeverfahren (DoSV) teilnehmen, ist die Frist 15. Juli einzuhalten. 
  • Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge werden Bewerbungen in der Regel bis spätestens 15. Oktober entgegengenommen. Die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie der NC-Tabelle entnehmen. 

 

Juli/August

Zulassung

Übersteigt die Anzahl der Studienbewerber/-innen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang, werden die Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben.

Ist Ihre Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgreich, erhalten Sie ab Mitte bis Ende Juli Ihren elektronischen Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal zum Download. Darüber informieren wir Sie via E-Mail.

Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge werden Sie im Regelfall umgehend nach Eingang Ihrer elektronischen Bewerbung zugelassen.

Beantragung der Immatrikulation

Nach Erhalt der Zulassung müssen Sie die Immatrikulation innerhalb Ihrer individuellen Frist beantragen. Hierfür vervollständigen Sie die Online-Immatrikulation und drucken im Nachgang den im Bewerbungsportal bereitgestellten

  • Antrag auf Immatrikulation

aus und reichen Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Diese teilen wir Ihnen in den Hinweisen des Immatrikulationsantrages mit.

Mögliche Nachweise können sein:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Amtlicher Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweis oder Reisepass)
  • Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule
  • Leistungsübersicht des bisherigen Studiums

Falls Sie verhindert sind, kann dies durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht ist der Annahmeerklärung beizufügen.

Für eine Zulassung in einem nächsten Bewerbungszeitraum ist eine erneute Bewerbung erforderlich.

Bitte beachten Sie das elektronische Meldesystem zum Nachweis Ihrer Krankenversicherung (siehe Krankenversicherung)

Antrag auf einen Wohnheimplatz

Mit der Zulassung zum Studium/Wohnheimberechtigungsnachweis können Sie beim Studentenwerk Dresden einen Wohnheimplatz beantragen. 

  

September

Immatrikulation

Haben Sie die Immatrikulation beantragt und den Semesterbeitrag eingezahlt, werden Sie in den gewünschten Studiengang immatrikuliert. D. h. Sie werden Mitglied der HTW Dresden mit Wirkung zum 01. September (ggfs. rückwirkend). 

Ihren Immatrikulationsbescheid, Ihren Studierendenausweis und weitere Unterlagen senden wir Ihnen auf dem Postweg zu.

 

Einführungswoche

Ende September erwartet Sie ein umfangreiches Einführungsprogramm im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) der Fakultäten und des Studentinnen- und Studentenrats (StuRa) für Ihren erfolgreichen Start ins Studium. Weitere Informationen finden Sie vor dem Semesterstart hier.

 

Feierliche Immatrikulation

In der Einführungswoche findet anlässlich Ihrer Immatrikulation eine traditionelle Feierstunde statt. Zeit und Ort der feierlichen Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihren Immatrikulationsunterlagen.

 

Oktober

Lehrveranstaltungsbeginn

Ihre Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen etc.) beginnen in der Regel in der 1. Oktoberwoche.

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzung für ein grundständiges Studium an einer Hochschule ist immer der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Als HZB gelten u.a.:

  1. Schulzeugnisse nach § 18 Abs. 2 SächsHSG
     

    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur): berechtigt zum Studium an allen Hochschulen
    • Fachgebundene Hochschulreife: berechtigt zum Studium an allen HS für die entsprechende Fachrichtung
    • Fachhochschulreife: berechtigt zum Studium an Fachhochschulen

     

  2. Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach § 18 Abs. 3 SächsHSG

    Diese Abschlüsse berechtigen zusammen mit einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch unsere Hochschule zum Studium an der HTW Dresden:

    • Meisterprüfung
    • Fortbildungsabschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach § 42 Handwerksordnung
    • Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
    • Abschluss von Fachschulen (z. B. Techniker) - nach Beschluss der Konferenz der Kultusminister (KMK) in der Fassung vom 03.03.2010
    • Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe

     

  3. Fortbildungsabschlüsse nach § 18 Abs. 4 SächsHSG

    • von staatlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien oder sonstige berufliche Fortbildungsabschlüsse
    • wenn sie durch die Hochschule als gleichwertig anerkannt sind

     

  4. Beruflich Qualifizierte nach § 18 Abs. 5 SächsHSG
    Haben Sie einen Beruf erlernt, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine fachgebundene HZB erhalten:

    • mind. 2-jährige staatlich geregelte Berufsausbildung und
    • mind. 3-jährige Berufserfahrung im erlernten Beruf und
    • verpflichtendes Beratungsgespräch durch unsere Hochschule sowie
    • Hochschulzugangsprüfung (vgl. Hochschulzugangsprüfungsordnung)

     

Beratungsgespräch: Termine für das nach 2. und 4. erforderliche Beratungsgespräch erhalten Sie an der HTW Dresden auf Nachfrage in der Allgemeinen Studienberatung bis zum Ende der Bewerbungszeit am 15. Juli. Gern können Sie das Gespräch auch mit einem Besuch der HTW Dresden zum Tag der offenen Tür im Januar oder April verbinden.

Hochschulzugangsprüfung: Die Anmeldefrist für die nach 4. notwendige Hochschulzugangsprüfung endet am 15. Januar.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studium ohne Abitur) finden Sie auf unseren Seiten für Beruflich Qualifizierte oder in unserem Infoflyer

Ländereinschränkung: Bildung ist in der Bundesrepublik in erster Linie eine Angelegenheit der Länder. Ein schulischer Abschluss gilt deshalb zunächst nur in dem Bundesland, in dem dieser erworben wurde. Im Wesentlichen erkennen die Bundesländer ihre Schulabschlüsse aber untereinander an. Einschränkungen gibt es jedoch bei der Anerkennung der Fachhochschulreife in Sachsen und Bayern. Eine Fachhochschulreife gilt in Sachsen nicht als HZB, wenn

  • der schulische Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe erworben wurde. Gleiches gilt für den Erwerb der Fachhochschulreife an Waldorfschulen mit gymnasialer Oberstufe, Abendgymnasien und Kollegs.

Haben Sie Fragen zur Anerkennung Ihres Schulzeugnisses in Sachsen, nehmen Sie bitte vor Ihrer Bewerbung mit uns Kontakt auf.

Ausländische HZB: Verfügen Sie als deutsche/r Staatsbürger/-in nicht über eine deutsche HZB (auch nicht von einer deutschen Schule im Ausland) sondern über eine internationale/ausländische HZB, müssen Sie sich dieses Zeugnis vor der Bewerbung zum Studium von der entsprechenden Stelle anerkennen lassen (z. B. Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung: www.lasub.smk.sachsen.de )

Da die Bearbeitung dieser Anerkennung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich die Anerkennung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vornehmen zu lassen.

Ihren Antrag auf Anerkennung richten Sie bitte an die:

Landesamt für Schule & Bildung

Standort Dresden

Postfach 23 01 20

01111 Dresden

 

Bewerbungsfristen: 

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienstart zum Wintersemester startet am 1. Mai und endet zunächst am 15. Juli.

Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist möglich. Hierfür gilt Folgendes:

  • Für zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge, die am zentralen Vergabeverfahren (DoSV) teilnehmen, ist die Frist 15. Juli einzuhalten. 
  • Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge werden Bewerbungen in der Regel bis spätestens 15. Oktober entgegengenommen. Die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie der NC-Tabelle entnehmen. 

Bewerbende, die bereits im Besitz ihrer Hochschulzugangsberechtigung sind, sollten ihre Bewerbung möglichst bis Mitte Juni einreichen. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienstart zum Sommersemster startet am 1. Dezember bis 15. Januar.


Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Die Studienplätze für das 1. Fachsemester in diesen Studiengängen werden im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben. Ihre Registrierung müssen Sie deshalb zentral über das Portal  dosv.hochschulstart.de abgeben. Nach der Registrierung bei hochschulstart.de können Sie sich mit Ihrer BID/BAN Kennung im Bewerbungsportal der HTW Dresden registrieren.

Ausführliche Informationen zur Studienplatzvergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) finden Sie unter  dosv.hochschulstart.de.

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge: Für alle übrigen Studiengänge bewerben Sie sich einfach und schnell über unser  Bewerbungsportal. Für Ihre Bewerbung genügt in der Regel die elektronische Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten.

Nur in Ausnahmefällen, wie (abgebrochenes) Vorstudium, Zweitstudium, Härtefallanträgen, Nachteilsausgleich, Vorzulassung etc., müssen auch ein unterschriebener Zulassungsantrag und bestimmte Nachweise in einfacher Kopie eingereicht werden. Welche Unterlagen wir ggf. benötigen, teilen wir Ihnen während Ihrer Online-Bewerbung mit. Bitte folgen Sie deshalb immer genau der Schrittführung, tragen Sie Ihre Daten wahrheitsgemäß in das Online-Formular ein und überprüfen Sie Ihre Angaben. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Ausschluss vom Verfahren führen. 

Alle gegebenenfalls notwendigen Bewerbungsunterlagen auf eine Blick:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Exmatrikulationsbescheinigung(en) von allen deutschen Universitäten und Fachhochschulen, an denen Sie eingeschrieben waren (kann ggf. nachgereicht werden)
  • Vordiplom
  • Leistungsübersicht über alle Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche bestätigt durch das Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule(n); gilt auch soweit Sie noch keine Leistungen erbracht haben.
  • Modul- oder Fächerbeschreibungen für endgültig nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen

Frühere Bewerbungen: Für jede Bewerbung reichen Sie bitte die notwendigen Bewerbungsunterlagen gesondert ein. Auf Unterlagen aus vorherigen Bewerbungen kann nicht zurückgegriffen werden.


Künstlerische Eignungsprüfung:

In bestimmten Studiengängen hängt der Zugang zum Studium vom erfolgreichen Bestehen einer Eignungsprüfung ab. An der HTW Dresden findet eine solche Eignungsprüfung in folgendem grundständigen Studiengang statt:

Melden Sie sich für die jeweilige Prüfung bis zum 15. April mit dem Formblatt auf den Seiten der Fakultät Design an. Die Mappe mit den künstlerisch-gestalterischen Arbeiten ist erst am Tag der Eignungsprüfung mitzubringen.


Studiengangswechsel

Brechen Sie einen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule ab und bewerben Sie sich bei uns im gleichen Studiengang mit dem gleichen Abschluss, werden Ihnen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 9 SächsHSG die bisher Studienzeiten sowie erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet. Sie werden dann in das nächsthöhere Semester immatrikuliert. 

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem vorangegangenen Studiengang bewirkt, dass Sie nicht in einem fachlich verwandten Studiengang zugelassen werden können. Für Sie kommt dann nur ein Studiengang in Betracht, für dessen Abschluss das endgültig nicht bestandene Modul oder Fach irrelevant ist. Ob Studiengänge gleich sind bzw. als fachlich verwandt eingestuft werden, entscheidet der Prüfungsausschuss nach inhaltlich-fachlichen Merkmalen.

Das Studium an der HTW Dresden setzt in jedem Studiengang eine Zulassung voraus, die elektronisch im Bewerbungsportal abgebildet wird.

Ein Teil unseres Studienangebotes ist jedoch in der Zulassung beschränkt. D.h. in bestimmten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung (numerus clausus). Übersteigt die Anzahl der Studienbewerber die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang, werden die Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben.

Im Auswahlverfahren werden nach Abzug der Studienplätze für Bewerber mit Zulassungsanspruch nach geleistetem Dienst sowie für ausländische Studienbewerber (außer EU und Bildungsinländer), Zweitstudienbewerber, beruflich Qualifizierte, Spitzensportler und Härtefälle die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:

  • Wartezeit: Anzahl der Halbjahre nach dem Erwerb der HZB bis zum geplanten Studienbeginn; Studienzeiten werden nicht als Wartezeit angerechnet
  • Leistung: Durchschnittsnote der HZB
  • hochschulinternen Auswahlkriterien (vgl. Anlage 2 der Auswahlordnung der HTW Dresden)

Reicht die Anzahl der Studienplätze pro Studiengang nicht aus, ergeben sich nach Abschluss der Auswahlverfahren Auswahlgrenzen (örtlicher Numerus clausus).

Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt, indem Sie die Immatrikulation online abschließen und den Antrag auf Immatrikulation mit den geforderten Unterlagen fristgemäß einreichen. 

Frühere Zulassungen: Falls Sie bereits zuvor eine Zulassung (Vorzulassung) von der HTW Dresden erhalten haben und Ihr Studium wegen Ableistung eines Dienstes nicht aufnehmen konnten, können Sie innerhalb von zwei Bewerbungszeiträumen bevorzugt zugelassen werden. D.h. Sie können Ihr Studium nach Ableistung des Dienstes in dem Studiengang aufnehmen, in dem Sie die Zulassung erhalten haben. Bitte bewerben Sie sich erneut für dieses Wintersemester online und fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie des Zulassungsbescheides bei. Als Dienst gilt:

  • Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst, freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, Förderprogramm "Weltwärts" (einfache Kopie der Dienstzeitbescheinigung erforderlich),
  • Vollzeit beanspruchende Betreuung oder Pflege eines eigenen Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (ärztliches Attest bei Pflege, Geburtsurkunde sowie amtlichen Nachweis über Inanspruchnahme von Mutterschafts- und/oder Erziehungsurlaub erforderlich).

Zweitstudienbewerber: 3 % der Studienplätze werden für Studienbewerber vergeben, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.

Für ein Zweitstudium werden nach § 13 Abs. 4 SächsHSG und § 2 Abs. 1 Anlage Nr. 1.5  GebO der HTW Dresden Studiengebühren erhoben, wenn

  • das Studium, zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist und
  • die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit um sechs Semester überschreitet, es sei denn, die Studentin oder der Student hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten

Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben und beträgt 300,00 EUR pro Semester. Sie kann auf Antrag erlassen werden, wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen wird. 

Bei der Vergabe der begrenzten Studienplätze im Auswahlverfahren werden zu Ihren Gunsten bestimmte weitere Umstände berücksichtigt, sofern diese tatsächlich bei Ihnen vorliegen und nachgewiesen werden können. Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nur Gründe, die zu einer gravierenden Beeinträchtigung bei Ihnen führen, können bei der Studienplatzvergabe als „Sonderfall“ anerkannt werden. Legen Sie deshalb an Ihre Begründung einen strengen Maßstab an. Sonderanträge führen dazu, dass Sie Ihre Bewerbung auch in schriftlicher Form einreichen und mit den notwendigen Nachweisen versehen müssen. Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium werden Sonderanträge hingegen nicht berücksichtigt.

Informationen zu Sonderanträgen (z. B. Härtefallantrag) finden Sie hier.

1.       Härtefall       

2 % Prozent der Studienplätze werden vorab für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Der Härtefallantrag ist zu begründen und mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder mit anderen, zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Eine außergewöhnliche Härte besteht, wenn bei Ihnen besondere soziale, familiäre oder schwerwiegender gesundheitlicher Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

2.       Nachteilsausgleich

Anträge auf Nachteilsausgleich können zum einen zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote der HZB führen. Berücksichtigt werden besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote der HZB ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Nachweisen des Leistungsverlaufs durch Schulzeugnisse, Schulgutachten, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen.

Zum anderen können sich Anträge auf Nachteilsausgleich günstiger auf die Anrechnung der Wartezeit auswirken. Berücksichtigt werden besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe (z. B. Krankheit, Schulwechsel), die sich nachteilig auf die Wartezeit ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Die Handreichung zum Thema Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.

3.       Spitzensportler und Spitzensportlerinnen mit Bundeskaderstatus

1% der Studienplätze werden für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen vergeben. Als Nachweis dient das Empfehlungsschreiben des Olympiastützpunktes Sachsen e.V.

Krankenversicherung

Studierende haben die gesetzliche Krankenkasse zu veranlassen, die Erfüllung der Versicherungspflicht bzw. die Befreiung von der Versicherungspflicht gegenüber der HTW Dresden nachzuweisen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für den elektronischen Krankenkassennachweis. Die H-Nummer, die einige Krankenkassen fordern, lautet: H0002257

Für die Krankenversicherung gibt es drei Möglichkeiten:

  • im Rahmen einer Familienversicherung über Eltern  (im Regelfall bis zum 25. Lebensjahr) oder Personen in Ehepartnerschaften
  • durch eine gesetzliche studentische Krankenversicherung
  • durch eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen oder Ersatzkrankenkasse oder durch eine private Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung muss eine Befreiung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, welche dann die elektronische Meldung an die HTW sendet.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Studierenden wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Studierenden sind während des Studiums gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse Sachsen versichert.

Kindergeld kann zunächst während der Übergangsphase zwischen Schule und Studium gezahlt werden. Dies gilt für höchstens vier Monate; Sonderregelungen bei (Neben-)Beschäftigungen sind zu beachten. Darüber hinaus kann Kindergeld für Studierende zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr gezahlt werden. 

Der Studienbeginn muss gegenüber der Kindergeldstelle durch eine Bescheinigung der Hochschule nachgewiesen werden - die Immatrikulationsbescheinigung. Sie wird allen Studierenden der HTW Dresden im persönlichen Studierendenportal (Qis-Portal mittels Hochschullogin) bereitgestellt. Die Fortdauer des Studiums ist jedes Semester wieder mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigungen nachzuweisen. Diese erhalten Sie nach erfolgreicher Rückmeldung zum neuen Semester.

Ausführliche Hinweise und ein „Merkblatt Kindergeld“ finden Sie bei der Arbeitsagentur.  

Wartungsarbeiten

Montags von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr kann es infolge von Wartungsarbeiten zu Ausfällen bei der Online-Bewerbung kommen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Studienorientierung und Bewerbung: