Mein Auslandsstudium in Europa mit Erasmus+

Wer sich bewegt, bewegt Europa!

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Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums

Eine kurze Übersicht über die Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums finden Sie als PDF hier (nicht barrierefrei zugänglich).

Meine Bewerbung - einfach und unkompliziert

  • Abschluss des ersten Studienjahres (ausgenommen Masterstudierende)
  • Immatrikuation an der HTW Dresden in einem Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt (unabhängig der Staatsbürgerschaft, Erasmus+ Aufenthalte ins Heimatland werden nicht gefördert)
  • Studienvorhaben an einer Erasmus+ Partnerhochschule in den 27 EU Mitgliedsstaaten + Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein, Serbien und Nordmazedonien (ausgenommen Schweiz und eigener Wohnsitz)
  • bestehende interinstitutionelle Erasmus+ Vereinbarung mit der Erasmus+ Partnerhochschule

Die Vergabe eines Mobilitätszuschusses erfolgt entsprechend dem Zuschussvergabeverfahren der HTW Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.

Bevor Sie sich für ein Auslandsstudium in Europa bewerben, sollten Sie für sich klären, wohin Sie mit welchen Zielen gehen wollen. Ist Ihnen eine bestimmte Unterrichts- oder Landessprache wichtig? Wollen Sie einen bestimmten Schwerpunkt Ihres Studiums vertiefen, etc.? 

Um die richtige Erasmus+ Partnerhochschule für Sie zu finden, informieren Sie sich:

  • über unsere bestehenden Partnerhochschulen
  • auf den entsprechenden Internetseiten unserer Partnerhochschulen
  • durch die Erfahrungsberichte Ihrer Kommilitonen/-innen (intern mit HTW-Nutzerkennung)
  • zum Internationalen Tag (jährlich Ende November)
  • auf den Seiten des DAAD

Wenn Sie eine oder mehrere Partnerhochschulen in die engere Auswahl genommen haben, lassen Sie sich durch die programmbeauftragte Person (Ansprechperson für die entsprechende Partnerhochschule) in Ihrer Fakultät beraten. Wer die programmbeauftragte Person ist, entnehmen Sie dem Verzeichnis der Partnerhochschulen. Sie sollten sich bereits jetzt mit den Modulen und Lehrveranstaltungen der Partnerhochschule vertraut machen.

Interessieren Sie sich für eine Gasthochschule, die nicht mit Ihrer Fakultät kooperiert, jedoch eine Partnerhochschule ist, setzen Sie sich bitte mit der Stabsstelle Internationales in Verbindung. Wir prüfen, ob Sie sich dort fachfremd auf einen freien Studienplatz bewerben können.

Für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren an.

Studierende der HTW Dresden reichen ihre Bewerbung bis spätestens 15. Februar in der Stabsstelle Internationales für das folgende akademische Studienjahr (WS und SS) ein.

Die Bewerbung kann im Büro (Z 232), per Post oder per E-Mail (international(at)htw-dresden.de) eingereicht werden.

WICHTIG!
Sofern an der gewünschten Partnerhochschule noch freie Austauschplätze vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen.

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Der/Die Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät bzw. die Stabsstelle Internationales informiert Sie über die Auswahlentscheidung. Die Stabsstelle Internationales nominiert Sie danach an der Partnerhochschule.

WICHTIG!
Sofern an der gewünschten Partnerhochschule noch freie Austauschplätze vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen.

AUSWAHLKRITERIEN DER HTW DRESDEN
Fachliche Leistungen - Sprachkenntnisse - Studienvorhaben - Motivation - Anrechnung der Studienleistungen nach Rückkehr an die HTW Dresden - Außercurriculare Aktivitäten - zusätzlich können fakultätsinterne Auswahlkriterien bestehen

MÖGLICHE STUDIENINHALTE WÄHREND DES AUFENTHALTES

// Lehrveranstaltungen
// Projektarbeiten (Studienprojekte/Forschungsprojekte)
// Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit)

ORGANISATORISCHER AUFWAND

Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine gründliche Vorbereitung. Diese sollte mindestens ein Jahr vorher beginnen. Für bestimmte Länder und Stipendienbewerbungen ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Studienland, die ausländische Hochschule, die erforderlichen fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen (z.B.: GMAT, GRE, TOEFL) für die Einschreibung sowie die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Informieren Sie sich bei der programmbeauftragten Person Ihrer Gasthochschule und auf der Homepage dieser, welche zusätzlichen Anmeldeformalitäten von Seiten der Gasthochschule gefordert werden und bewerben Sie sich dort innerhalb der Bewerbungsfrist. In der Regel sollte die Gasthochschule bereits von der Stabsstelle Internationales über Ihre Nominierung informiert sein.
Vergessen Sie nicht, sich gleichzeitig um Ihre Unterkunft, die Finanzierung, die akademische Anerkennung, Versicherungen, sowie ggf. um ein Studienvisum (z.B. für die Türkei) zu kümmern.

Für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren an.

Kostenloser Englisch-Sprachtest (nur Hör- und Leseverstehen): https://www.efset.org/ 

Sprachnachweise vom Zentrum für fachübergreifende Bildung: "Gerne unterstützen wir Sie bei Bewerbungen für ein Auslandssemester mit den entsprechenden Nachweisen Ihrer erworbenen Sprachkenntnisse."

  • Vordruck des DAAD für Auslandssemester (Analoges gilt für vergleichbare Nachweise): Nach erfolgreicher Kursteilnahme auf passendem Niveau wenden Sie sich bitte unter Angabe aller notwendigen Angaben (vollständiger Name, Matrikelnummer, Kontaktmöglichkeit sowie vollständige Notenübersicht) und dem vorausgefüllten DAAD-Formular an unser Sekretariat. In der Regel können die Nachweise anschließend binnen zwei Arbeitswochen zu den Bürozeiten im Sekretariat abgeholt werden bzw. werden auf Wunsch elektronisch überstellt.
  • Standardnachweise nach erfolgreicher Kursteilnahme: Bitte beachten Sie, dass typischerweise ein Nachweis mittels offiziellem Kontoauszug ausreichend ist. Sollten Sie dennoch einen separaten Nachweis wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat.
  • Nachweise ohne Kursteilnahme: Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass derartige Nachweise durch uns leider nicht ausgestellt werden können."

Ab dem akademischen Jahr 2022/23 müssen ERASMUS-Studierende das Learning Agreement komplett digital über https://learning-agreement.eu/ als Online Learning Agreement (OLA) erstellen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier und auf YouTube (Creating your Online Learning Agreement - YouTube).

Studierende der Fakultät Wirtschaftswissenschaften finden ausführliche Informationen zum (Online) Learning Agreement studiengangsbezogen auf der Webseite der Fakultät Wirtschaftswissenschaften.

War Ihre Bewerbung an der HTW Dresden für einen Auslandsstudienplatz erfolgreich, sollten Sie sich spätestens dann mit den Modulen und Lehrveranstaltungen der Gasthochschule vertraut machen. Um sicherzustellen, dass Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HTW Dresden anerkannt werden, müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt eine Lernvereinbarung (Learning Agreement) abschließen. Dieses wird oftmals schon mit den Bewerbungsunterlagen von der Gasthochschule angefordert.

In der Lernvereinbarung legen Sie gemeinsam mit der programmbeauftragten Person (Ansprechperson der Partnerhochschule) bzw. dem Dekanat Ihrer Fakultät die Module fest, die Sie im Ausland belegen wollen und welche Module der HTW Dresden Sie damit ersetzen.

  • die Lernziele und Kompetenzen der Kurse sollten vergleichbar sein
  • die Kurse an Ihrer Gasthochschule sollten in das Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs passen
  • wählen Sie keine Module, die sich mit Inhalten doppeln, die Sie schon an der HTW Dresden belegt haben
  • ergänzen können Sie Ihren Modulplan mit einem Sprachmodul in der Unterrichtssprache der Gasthochschule und Modulen im Soft-Skills-Bereich

Der Arbeitsaufwand während Ihres Auslandssemesters sollte vergleichbar mit Kursen/Modulen Ihres Studienganges an der HTW Dresden sein. Sie können sich also an max. 30 Leistungspunkten (ECTS) pro Semester orientieren.

Sie müssen nicht alle im Ausland besuchten Kurse anrechnen lassen. Auch eine Erweiterung der Kenntnisse Ihres Studiengebietes oder das Erkunden gänzlich neuer Themen, sowie Sprachkurse sind förderfähig. Im Learning Agreement muss erfasst werden, ob Kurse für HTW-Module anerkannt werden, oder ob diese zusätzlich belegt werden (und dann im Diploma Supplement mit Ihrer Abschlussurkunde aufgeführt werden). 

Im internen Bereich finden Sie ausführliche Informationen zum Prozessablauf.

STUDIERENDE DER HTW DRESDEN MIT DEUTSCHER bzw. EU-STAATSANGEHÖRIGKEIT

Studierende mit deutscher bzw. EU-Staatsbürgerschaft benötigen für Studienaufenthalte an einer Partnerhochschule innerhalb der Europäischen Union kein Visum.

STUDIERENDE DER HTW DRESDEN MIT EINER STAATSANGEHÖRIGKEIT AUßERHALB DER EU

Studierende der HTW Dresden mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU müssen prüfen, ob ein Visum für den Studienaufenthalt an der Partnerhochschule in der Europäischen Union nötig ist. Bitte informieren Sie sich beim International Office der Gasthochschule und der jeweiligen Landesbotschaft über die geltenden Visabestimmungen. Prüfen Sie auch, ob das Land die REST-Richtlinie umsetzt.

 

Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen, müssen Sie an der HTW Dresden immatrikuliert bleiben und sich für das Semester innerhalb des Rückmeldefrist zurückmelden. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Studierendenstatus und die studentische Krankenversicherung bleibt erhalten. Je nach Studiengang kann es sein, dass Sie ein Urlaubssemester einlegen müssen. Bitte informieren Sie sich dazu im Studiendekanat oder im Studierendensekretariat. Eine Beurlaubung kann jedoch auch von Vorteil sein, wenn sie nicht vorgeschrieben ist. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich von in dem Zeitraum des Auslandssemesters laufenden Prüfungen rechtzeitig abmelden müssen, um eine ‚5ue‘ zu vermeiden. Die ‚5ue‘ gilt dann als 1. Versuch. Laut Prüfungsordnung §23 Abs.9 können Sie sich kein Modul aus dem Auslandssemester für ein Modul anrechnen lassen, wo bereits ein 1. Versuch stattgefunden hat. Formulare dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Beim StuRa können Sie eine Befreiung vom Semesterticket beantragen.

Förderung - Erasmus für alle

Die Erasmus+ Fördervereinbarung wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen der HTW Dresden und dem Studierenden abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes. Die Fördervereinbarung enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der geförderten Person sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.

Sobald Ihr Erasmus+ Aufenthalt von der Partnerhochschule bestätigt wurde, kommen Sie bitte mit folgenden Antragsunterlagen in die Stabsstelle Internationales oder senden diese per E-Mail zu:

  • Lernvereinbarung/"Online Learning Agreement" (digital unterzeichnet von Ihnen, der HTWD und der Partnerhochschule über https://learning-agreement.eu/)
  • Zulassungsbescheid/Letter of Acceptance der Partnerhochschule (mit Beginn- und Enddatum des geplanten Studienaufenthaltes inkl. Willkommenswoche und Prüfungszeitraum)

Anhand des in dem Zulassungsbescheides der Partnerhochschule angegebenen Zeitraums wird die Förderhöhe berechnet und in der Fördervereinbarung festgehalten. Diese wird zunächst von Ihnen und danach von der Stabsstelle Internationales unterzeichnet. Alle Studierenden erhalten eine Kopie ihrer Erasmus+ Fördervereinbarung. 

Die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums erfolgt, wenn alle Unterlagen vollständig sind und alle Unterschriften vorliegen.

Anmerkung: Die Erasmus+ Fördervereinbarung ist Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses an die Erasmus+ Studierenden. Sie ist keine Anmeldung an der Partnerhochschule. Die Bewerbung an der Partnerhochschule muss separat durch den/die Studierenden erfolgen.

Die Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium erfolgt automatisch mit der Bewerbung für ein Auslandsstudium zum 15. Februar des Kalenderjahres.

Eine Erasmus+ Förderung ermöglicht pro Studienphase (Bachelor/Master) maximal zwei Austauschsemester an einer ausländischen Partnerhochschule ohne Zahlung von Studiengebühren und zusätzlich eine monatliche finanzielle Förderung, dem Erasmus+ Stipendium (Mobilitätszuschuss). Die Erasmus-Förderung ist kein Vollstipendium, sondern ein Teilstipendium. Der finanzielle Zuschuss soll helfen, die Mehrkosten im Ausland aufzufangen. Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, in welcher der zwei Ländergruppen das jeweilige Gastland von der NA DAAD eingeteilt ist. 

• Ländergruppe 1 (Länder mit gleichen Lebenshaltungskosten): 600,- EUR/Monat (Tagespauschale 20,- EUR)
-> Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

-> Partnerland Großbritannien

• Ländergruppe 2 (Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten): 540,- EUR/Monat (Tagespauschale 18,- EUR)
-> Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

Wenn Sie einen Studienaufenthalt in der Schweiz planen, erfolgt die Förderung über das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Dieses Programm verantwortet jede Schweizer Hochschule eigenständig. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Wunsch-Gasthochschule in der Schweiz.

Die Höhe der Förderung wird durch die Dauer Ihres physischen Auslandsaufenthalts bestimmt. Dieser sollte prinzipiell mindestens zwei Monate umfassen. Der förderbare akademische Zeitraum beginnt mit der Welcome Week/Orientation days an der Partnerhochschule und endet i.d.R. mit Ende der (1.) Prüfungsperiode an der Partnerhochschule. 

Reisen Sie schon eher in Ihr Gastland bzw. bleiben noch länger zum reisen vor Ort, ist dies Ihr privater Aufenthalt und kann nicht über Erasmus+ gefördert werden. Er werden auch keine Mietverträge für die Berechnung des förderbaren akademischen Aufenthaltszeitraum berücksichtigt.

Die Partnerhochschule bestätigt Ihre physische Mobilitätsphase durch eine Bescheinigung am Ende des Studienaufenthaltes ("Letter of Confirmation"). 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt zentral durch die Stabsstelle Internationales und in einer Rate.

Die Stabsstelle Internationales ist gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, Ihren Studienaufenthalt im Nachhinein tagesgenau zu erfassen. Anhand des "Letter of Confirmation" wird am Ende die tatsächliche Dauer Ihres Studienaufenthalts im Ausland festgestellt. Daraus errechnet sich die endgültige Höhe der Erasmus+ Förderung. Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte werden in der neuen Programmgeneration 2021-2027 für einen Zeitraum zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage) vergeben.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus-Programm besteht nicht und kann daher gegenüber der Hochschule nicht geltend gemacht werden.

Die Erasmus+ Förderung können Sie zusätzlich mit Auslands-BAföG und anderen, nicht aus EU- oder DAAD-Mitteln finanzierten, Stipendien kombinieren, wie beispielsweise private Stiftungen. Die Erasmus+ Förderung kann NICHT mit dem HAW.International Stipendium und PROMOS kombiniert werden.

Mit der Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ sollen im Erasmus+ Programm all diejenigen angesprochen und mobilisiert werden, die auf Grund unterschiedlicher Hürden bisher nur selten oder gar nicht am Programm teilnehmen konnten. Bei Bewilligung erhalten Sie zur monatlichen Förderrate der Ländergruppe zusätzlich 250 Euro pro Fördermonat als finanzielle Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
  • Erwerbstätigkeit
  • Erstakademische Generation

Bei Vorhandensein mehrerer Gründe (beispielweise Erwerbstätigkeit und Erstakademiker*in) ist die Zusatzförderung nur für einen Grund auszahlbar (und somit auch nur der Nachweis für eine Sonderförderung notwendig).

Behinderung oder chronische Erkrankung

Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor.

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
  • Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen (Art der Erkrankung sowie Höhe/Umfang des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden).

Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)

Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile den Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kinder kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
  • Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/der Kinder
  • ggf. Anmeldebestätigung an Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
  • ggf. Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag

Erwerbstätigkeit

Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende (ohne Unterbrechung) Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht weitergeführt werden (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt liegen. Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. 

Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:

  • Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
  • Gehaltsabrechnungen 

Erstakademische Generation

Eltern/Elternteile oder Bezugsperson(en) verfügen über keinen anerkannten akademischen Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet. 

Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.

Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf die Zusatzförderung besteht.

Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:

  • Ehrenwörtliche Erklärung „Zusatzförderung“
  • Kopie der Ausbildungsbescheinigung der Elternteile/Bezugsperson(en)
  • Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen

Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wird das Erasmus+ Programm mit gutem Beispiel vorangehen, indem die Studierenden dazu angeregt werden, Verkehrsmittel mit geringerem CO2 -Ausstoß als Alternative zum Auto/Flugzeug zu nutzen.

"Erasmus+ Green" steht für die Sensibilisierung der Erasmus+ Studierenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Studierende durch Mobilität erzeugen. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Was bedeutet umweltfreundliches bzw. grünes Reisen?

Umweltfreundliches Reisen wird definiert als Reisen, bei dem die Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrrad, oder zu Fuß erfolgt. Die Nutzung eines Autos, Flugzeuges oder Schiffs gilt nicht als umweltfreundlich.

Folgende Regelung gilt NUR für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025

Studierende können für nachhaltiges Reisen maximal sechs zusätzliche Tage mit dem entsprechendem Fördertagessatz der Ländergruppe finanziell unterstützt werden.

Voraussetzung: Sie reisen mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule „grün“.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für „grünes Reisen“, sowie Zug-/Busticket oder Ähnliches

Wir möchten Sie ermuntern, (zumindest im europäischen Raum) auf Flüge zu verzichten - und den Weg ins Auslandsemester als Teil der Erfahrung zu schätzen. Reisen Sie doch auch innerhalb des Gastlandes bevorzugt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, verzichten Sie auf den Wochenendtrip per Billigflieger nach XXX und nehmen Sie sich die Zeit unterwegs zu sein - es lohnt sich!

  • Erasmus by train - Studentische Initiative, mit dem Ziel Erasmus & Interrail für ein nachhaltiges und vereintes Europa zu verbinden.
  • EcoPassenger - Ermöglicht einen Vergleich der Emissionen für Reisen mit dem Flugzeug, Zug oder Auto.
  • Interrail - Europa mit dem Zug erkunden
  • RouteRANK - unterstützt die Wahl nachhaltiger Reiseoptionen
  • Rome2Rio - kommerzielles Portal zum Vergleich verschiedener Transportwege
  • Trainline Trenhotel - Zugverbindungen in Spanien und Portugal
  • Trainline Nachtzug - Nachtzüge in Deutschland und Europa
  • Um günstig und grün reisen zu können, bietet sich für unter 27jährige die My Bahncard 25 oder 50 an, die zu günstigen Studierendentarifen zu haben sind.

In der neuen Erasmus+ Projektperiode 2025 (betrifft das Auslandssemester im WiSe 2025/26 und SoSe 2026) ist die Förderung von Reisekosten gemäß Entfernungskategorie für alle Erasmus+ Studierendenmobilitäten möglich. Die Höhe der Reisekostenunterstützung wird sich an den bestehenden Vorgaben für Reisekosten orientieren, die genauen Beträge werden noch bekannt gegeben. Es wird sowohl die Nutzung von umweltfreundlichen (Bus, Bahn, Fahrrad) als auch nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Auto, Flugzeug, Schiff) gefördert.

Voraussichtliche Reisekostenzuschüsse im WiSe 2025/26 und SoSe 2026:

Reisedistanz  

Standardreise 

Green Travel 

10 bis 99 KM 

28 EUR 

56 EUR 

100 bis 499 KM 

211 EUR 

285 EUR 

500 bis 1999 KM 

309 EUR 

417 EUR 

2000 bis 2999 KM 

395 EUR 

535 EUR 

3000 bis 3999 KM 

580 EUR 

785 EUR 

4000 bis 7999 KM 

1.188 EUR 

1.188 EUR 

8000 KM oder mehr 

1.735 EUR 

1.735 EUR 

Distance Calculator: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/resources-and-tools/distance-calculator 

Mithilfe des Auslands-BAföGs können Studienaufenthalte weltweit gefördert werden. Die Fördersätze des Auslands-BAFöGs sind höhere als diejenigen, die Sie für Ihr Studium in Deutschland erhalten. Daher können oft auch Studierende, die in Deutschland keine BAföG-Förderung erhalten, während ihres Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden.

Auslands-BAföG können Sie beantragen, wenn Sie einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester beziehungsweise sechs Monaten planen. Beachten Sie dabei, dass maximal ein Jahr Ihres Aufenthalts mit einem Reisekostenzuschuss unterstützt wird. Bis zu 5.600 Euro Ihrer nachgewiesenen Studiengebühren können übernommen werden.

BAföG-berechtigte Studierende können für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. BAföG-Empfänger erhalten den gleichen Erasmus+ Zuschuss wie andere Studierende. 

"Einheitliche Regelung zur Anrechnung der Aufstockungsbeträge (Zusatzförderung) für Teilnehmende mit geringeren Chancen auf das Auslands-BAföG gemäß dem Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024 Erlass vom 08.05.2024 - BAföG (xn--bafg-7qa.de)

  • Studierende mit einer Behinderung, Studierende mit einer chronischen Erkrankung: Zusatzförderung ist anrechnungsfrei
  • Studierende mit Kind/ern: Zusatzförderung ist anrechnungsfrei
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus: Zusatzförderung wird angerechnet
  • Erwerbstätige Studierende: Zusatzförderung wird angerechnet

Konkret bedeutet dies, dass die Zusatzförderung bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung und mit Kindern nicht als Einkommen angerechnet wird und somit den Teilnehmenden zur Verfügung steht. Bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden hingegen wird die Zusatzförderung (weiterhin) angerechnet.

Gerne möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch auf Folgendes hinweisen: Auch wenn hiermit keine Verbesserung der Unterstützungsstrukturen für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätige Studierende erzielt wurde, besteht ein grundsätzlicher finanzieller Vorteil für die betreffenden Studierendengruppen darin, dass sich der rückzahlbare BAföG Betrag zu Gunsten einer nicht rückzahlungspflichtigen Erasmus+ Förderung verringert."

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte mindestens 6 Monate vor einem geplanten Auslandsaufenthalt, separat zum Antrag auf Inlands-BAföG, beim zuständigen BAföG-Amt (je nach Zielregion) gestellt werden. Auch wenn Sie in Ihrem Studium an der HTW Dresden kein Inlands-BAföG erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall trotzdem zum Auslands-BAföG informieren, da der monatliche Auslandszuschuss, der Zuschuss zu den Studiengebühren (bis zu 5.600 EUR), Zuschuss zu Reisekosten oder der Auslandskrankenversicherungszuschuss oft einige tausend Euro ausmachen.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.auslandsbafoeg.de/ und https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-im-ausland 

Formblatt 2 
Das Formblatt 2 wird grundsätzlich nicht durch die HTW bestätigt. Gemäß einer Vereinbarung mit den BAföG-Ämtern wird diesem Formblatt einfach die Immatrikulationsbescheinigung beigefügt. Im QIS-Portal können Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung für das BAföG-Amt ausdrucken. Diese Bescheinigung enthält den Zusatzvermerk "auch als Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung entsprechend § 9 BAföG". Sollten dennoch Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Formblatt 5 (Bestätigung über bisher erbrachte Leistungen) 
Bei Fragen zu Formblatt 5 wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Formblatt 6 (Bestätigung Pflichtpraktikum)

  • Dieses Formblatt wird durch die praktikumsbeauftragte Person der Fakultät bestätigt. 
  • Die Bestätigung erfolgt lediglich für Pflichtpraktika, nicht für zusätzliche bzw. freiwillige Praktika.
  • Die gutachterliche Stellungnahme zum Besuch der ausländischen Bildungsstätte erfolgt nur nach besonderer Anforderung des BAföG-Amtes in der Fakultät.

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalts sollten Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls erweitern. Dies betrifft insbesondere folgende Versicherungen:

>> Krankenpflichtversicherung

Studierende, die gesetzlich versichert sind (AOK, Barmer, TK,...), haben mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt im europäischen Ausland einen Mindestschutz, der gemäß den deutschen und ausländischen Sozialgesetzgebungen leistet. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden selbst auf ausreichend Krankenversicherungsschutz im Ausland zu achten.

Für Erasmus+ Studierende besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung).

>> (Auslands-)Unfallversicherung

Bitte prüfen Sie Ihren bestehenden Unfallversicherungsschutz (im Ausland).

>> Haftpflichtversicherung 

Bitte prüfen Sie Ihren bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz (im Ausland).

>> Auslandskrankenzusatzversicherung   

Bestimmte medizinische Leistungen, insbesondere ein medizinischer Rücktransport, sind nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt. Informieren Sie sich zu den Versicherungsbedingungen im Pandemiefall, bei Risikogebieten und im Fall des Aussprechens einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.

Der nachträgliche Abschluss einer Versicherung im Ausland ist in i.d.R. nicht möglich.

Im Rahmen Ihres Erasmus+ Auslandssemesters werden Sie bei Erwerb und Vertiefung von der Unterrichts- und/oder Landessprache unterstützt. Dazu steht Ihnen die Sprachunterstützung Online Language Support über die Plattform EU Academy zur Verfügung. 

Über den folgenden Hyperlink der EU Academy erhalten Sie Zugang zu Sprachtests und Sprachkursen. Hierbei können Sie Ihre Sprachkenntnisse in allen Sprachen, die auf der Plattform zur Verfügung stehen, verbessern. Die Sprachtests (sogenannte Placement Tests) können zu jedem Zeitpunkt (in einer Sprache der Wahl) durchgeführt werden. Der Zugang zum Online Language Support erfolgt für alle Nutzer über den EU-Login. Bei der ersten Anmeldung auf der Plattform EU Academy ist es zudem erforderlich, das Einverständnis zum Datenschutz zu geben.

Die Verpflichtung, einen Sprachtest vor Beginn Ihres Erasmus+ Auslandssemesters abzulegen, besteht zur Zeit nicht (Stand August 2024). Wir möchten Sie trotzdem motivieren, diese kostenlose Online-Sprachunterstützung aktiv zu nutzen.

Während meines Auslandsstudiums

Sollten sich an der Gasthochschule Änderungen ergeben, weil sich Kurse z.B. zeitlich überschneiden oder nicht angeboten werden, können Sie Ihre Lernvereinbarung ändern. Die Änderungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule erneut von Ihnen, der prüfungsausschussvorsitzenden Person als auch von der Gasthochschule über https://learning-agreement.eu/ bestätigt werden.

Wir freuen uns sehr über Postkarten. Diese erhalten einen Ehrenplatz an unserer Pinnwand.

Adresse: HTW Dresden - Stabsstelle Internationales, Friedrich-List Platz 1, 01069 Dresden

Nach meinem Auslandsstudium

Am Ende des Studienaufenthaltes (nicht eher als 10 Tage vor Abreise) lassen Sie sich bitte auf dem Formblatt "Confirmation of Stay" Ihren Studienaufenthalt an der Partnerhochschule bestätigen. Das Anfangsdatum des finanziellen Erasmus-Förderzeitraums ist der erste Tag, an dem die geförderte Person an der Partnerhochschule für akademische Zwecke anwesend ist. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem eine geförderte Person bei der Partnerhochschule für akademische Zwecke anwesend sein muss.

Bitte senden Sie die Aufenthaltsbestätigung nach Erhalt an die Stabsstelle Internationales per Email oder geben Sie diese zu den Sprechzeiten direkt in der Stabsstelle Internationales (Raum Z 232) ab.

LEISTUNGSNACHWEIS (TRANSCRIPT OF RECORDS)

Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule entsprechend der Lernvereinbarung einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) aus. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis nach Erhalt an international(at)htw-dresden.de oder geben Sie eine Kopie zu den Sprechzeiten direkt in der Stabsstelle Internationales (Raum Z 232) ab.
Hinweis: Bringt eine studierende Person keinerlei in der Lernvereinbarung vorgesehene Leistungsnachweise mit nach Hause, kann der Erasmus+ Mobilitätszuschuss teilweise oder ganz zurückgefordert werden.

AKADEMISCHE ANERKENNUNG

Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) der von Ihnen belegten Module und erbrachten Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie zusammen mit der ersten und ggf. zweiten veränderten Lernvereinbarung beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Sollen Prüfungsleistungen entgegen der Lernvereinbarung nicht anerkannt werden oder Module als Zusatzleistungen anerkannt werden, teilen Sie dies dem Prüfungsausschuss formlos mit. Der Prüfungsausschuss trägt die vorab genehmigten, anerkannten Leistungen mit der entsprechenden Note in den letzten Teil der Lernvereinbarung (nach der Mobilität) ein und bestätigt diese.

Hinweis: Sie können sich kein Modul aus dem Auslandssemester für ein HTW-Modul anerkennen lassen, wo bereits ein 1. Prüfungsversuch stattgefunden hat. Als 1. Versuch gilt auch eine ‚5ue‘, wenn Sie z.B. vergessen haben, sich für eine HTW-Prüfung rechtzeitig vor dem Auslandssemester abzumelden.

Die Notenumrechnung erfolgt in der Fakultät. Dazu reichen Sie die dazu erforderlichen Informationen über das ausländische Notensystem beim Prüfungsausschuss ein. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen (und die Prüfungsleistungen gehen nicht in die weitere Notenberechnung mit ein). Dies erfolgt dergestalt, dass auch die ECTS-Punkte dieses Moduls in die Gesamtsumme der ECTS-Punkte einbezogen werden.

Anschließend werden Ihre Ergebnisse aus dem Ausland ins HIS POS übernommen. Auf dem Zeugnis werden im Ausland erbrachte und anerkannte Prüfungsleistungen in geeigneter Weise gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die Prozessbeschreibung P U15 - Anerkennung von Prüfungsleistungen für das Verfahren verbindlich ist.

Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden. Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen ein klar festgelegtes Studienprogramm in einer Lernvereinbarung schriftlich vereinbart wurde. Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Mobilitätsaufenthaltes anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten Leistungsnachweises. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien-/Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.

Wenn Sie sich weiter über Anerkennungsverfahren und Leitlinien eines guten Anerkennungsprozesses informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Adressen:

  • Das nexus-Projekt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fördert Studienaufenthalte im Ausland und hat es sich daher unter anderem zur Aufgabe gemacht, Qualitätsstandards für die Anerkennung von Studienleistungen zu schaffen. In diesem Zuge veröffentlicht das Projekt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Praxisbeispiele bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und stellt darüber hinaus Basispublikationen zur Verfügung.
     
  • Die Broschüre "Mobilitätsförderung durch Anerkennungserleichterung" vom Akademischen Auslandsamt der Universität Leipzig befasst sich ebenfalls mit guter Anerkennungspraxis von Studien- und Prüfungsleistungen. Die HTW Dresden hat das Projekt gemeinsam mit anderen Institutionen unterstützt.

Sie sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Auslandsaufenthaltes die EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen und zu übermitteln. Das Login erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr. Die HTW Dresden kann von Studierenden, die die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen und übermitteln, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU verlangen.

Außerdem bitten wir Sie um einen Erfahrungsbericht (gern mit Fotos) Ihres Auslandsaufenthaltes, damit möglichst viele zukünftige Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können. Der Erfahrungsbericht wird mit Ihrer Zustimmung auf der HTW-Website intern unter "Erfahrungsberichte" hochgeladen. Bitte senden Sie uns den Erfahrungsbericht als PDF-Datei mit einer kurzen Bestätigung über das Einverständnis der Veröffentlichung.

Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Verlängerung des laufenden Mobilitätszeitraums vereinbart werden:

  • Beantragung (auch formlos per E-Mail) durch den Studierenden bis spätestens einen Monat vor dem ursprünglich vorgesehenen Enddatum
  • Erstellung einer neuen Lernvereinbarung (Learning Agreement) für das zusätzliche Semester
  • Verlängerungszeitraum schließt sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt an
  • die verlängerte Mobilität darf nicht über die Erasmus+ Projektlaufzeit hinausgehen
  • die Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge haben (max 360 Tage)

Dokumente und Unterlagen

Die Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2590 oder -3458 möglich.

1. Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt

2. Lernvereinbarung (Learning Agreement)

3. Erasmus+ Unterlagen

  • Link zu Datei
    Erasmus+ Studentencharta
    pdf - 1,66 MB

    Das Dokument ist noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2591 oder -3458 möglich.

  • Link zu Datei
    Erasmus Charta 2021-2027
    pdf - 1,77 MB

    Das Dokument ist noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2591 oder -3458 möglich.

  • Link zu Datei
    European Policy Statement (EPS)
    pdf - 1,71 MB

    Das Dokument ist noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2591 oder -3458 möglich.