Studienaufenthalt ohne Austauschprogramm (Freemover)

Keine Gasthochschule? Kein Problem! —

Die ganze Welt steht dir offen.

Flugzeugfenster

Wenn Sie nicht an einer unserer Gasthochschulen innerhalb eines Austauschprogrammes studieren möchten, müssen Sie sich bei der ausländischen Hochschule selbst über die Studienbedingungen und Einschreibeformalitäten informieren. Allgemeine Informationen zu ausländischen Hochschulsystemen und einer möglichen Förderung können Sie in der Stabsstelle Internationales erhalten oder Sie informieren sich auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums

Eine kurze Übersicht über die Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums finden Sie als PDF hier (nicht barrierefrei zugänglich).

Bewerbung für mein Auslandsstudium als "Freemover"

  • Abschluss des ersten Studienjahres (ausgenommen Masterstudierende)
  • Immatrikuation an der HTW Dresden zu einem (vollständigen) Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt
  • Studienvorhaben an einer Hochschule weltweit, mit der zur Zeit kein vertraglich geregeltes Austauschprogramm besteht
  • das Studienvorhaben muss selbst organisiert werden
  • eine fachliche Betreuung an der HTW Dresden muss gewährleistet sein

Sie können sich an jeder beliebigen Hochschule weltweit bewerben, welche Gaststudierende explizit annimmt und folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • die Hochschule muss akkreditiert sein (www.anabin.kmk.org oder über andere internationale Akkreditierungen),
  • das Modulangebot der Hochschule sollte zum Modulangebot des jeweiligen Studiengangs der HTW Dresden passen,
  • die Notenumrechnung sollte klar und transparent sein.

Im Gegensatz zu einem vertraglich geregelten Austauschprogramm fallen Studiengebühren an der ausländischen Hochschule an. Einen Überblick zu den Studiengebühren in den einzelnen Ländern finden Sie in der Länderdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD). Die genauen Gebühren erfragen Sie bitte bei der einzelnen Hochschule.

Für eine erste Kontaktaufnahme kontaktieren Sie bitte das International Office der jeweiligen Hochschule. Sollte die internationale Hochschule bereits Gasthochschulen in Deutschland haben und in Erfahrungsberichten oder Empfehlungen dieser Hochschule erwähnt sein, können Sie diese auch für Ihren Informationsgewinn nutzen.

Studierende der HTW Dresden reichen ihre Bewerbung bis spätestens 15. Februar in der Stabsstelle Internationales für das folgende akademische Studienjahr (WiSe und SoSe) ein.

Die Bewerbung kann im Büro (Z-232), per Post oder per E-Mail (international(at)htw-dresden.de) eingereicht werden.

Auch als Freemover müssen Sie sich an der HTW Dresden für einen Auslandsaufenthalt bewerben.

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Auslandsaufenthalt (bitte erst auf dem PC abspeichern und dann ausfüllen, NICHT auf dem Handy oder im Browser ausfüllen)
  • Notenübersicht (aus dem QIS-Portal)
  • Nachweis über Ihre Sprachkentnisse (Selbstauskunft)
  • Motivationsschreiben (maximal eine A4-Seite, in Englisch oder Deutsch)
  • ausführliche Begründung zum o.g. Antrag mit folgenden Angaben/Dokumenten:
    1. Ist die Wunschhochschule ausreichend akkreditiert? (anabin.kmk.org oder andere internationale Akkreditierungen)
    2. Hat diese Hochschule bereits Gasthochschulen in Deutschland mit Erfahrungsberichten oder Empfehlungen seitens des akademischen Personals dieser Hochschule?
    3. Passt das Modulangebot zu meinem Studiengang? (Bitte Modulbeschreibungen beilegen.)
    4. Wie erfolgt die Benotung und die Notenumrechnung an der Hochschule? Wie erfolgt die Vergabe der Credits und die Umrechnung in ECTS? Wie viele ECTS ergibt die Umrechnung der lokalen Credits?

    5. Wer übernimmt die fachliche Betreuung an der HTW und der ausländischen Hochschule? (Eventuell kann eine Beratungsagentur den Kontakt herstellen: www.college-contact.com; www.ieconline.de)

Die auslandsbeauftragte Person bzw. die Stabsstelle Internationales informiert Sie über die Auswahlentscheidung der Fakultät.

Auswahlkriterien der HTW Dresden:

Fachliche Leistungen - Sprachkenntnisse - Studienvorhaben - Motivation - Anrechnung der Studienleistungen nach Rückkehr an die HTW Dresden - Außercurriculare Aktivitäten - zusätzlich können fakultätsinterne Auswahlkriterien bestehen

Mögliche Studieninhalte während des Aufenthaltes

// Lehrveranstaltungen
// Projektarbeiten (Studienprojekte/Forschungsprojekte)
// Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit)

Organisatorischer Aufwand

Als Freemover gehen Sie ins Ausland, wenn Sie Ihr Auslandsstudium als Gaststudierender unabhängig von Verträgen unserer Hochschule organisieren möchten. Dabei beachten Sie bitte den deutlich höheren organisatorischen Aufwand im Gegensatz zu einem Studienaufenthalt an einer kooperierenden Hochschule. Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine gründliche Vorbereitung. Diese sollte mindestens ein Jahr vorher beginnen. Für bestimmte Länder und Stipendienbewerbungen ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Studienland, die ausländische Hochschule, die erforderlichen fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen (z.B.: GMAT, GRE, TOEFL) für die Einschreibung sowie die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Bitte informieren Sie sich eigenständig über die Studienbedingungen und Einschreibeformalitäten an Ihrer gewünschten ausländischen Gasthochschule.

Kostenloser Englisch-Sprachtest (nur Hör- und Leseverstehen): https://www.efset.org/ 

Sprachnachweise vom Zentrum für fachübergreifende Bildung: "Gerne unterstützen wir Sie bei Bewerbungen für ein Auslandssemester mit den entsprechenden Nachweisen Ihrer erworbenen Sprachkenntnisse."

  • Vordruck des DAAD für Auslandssemester (Analoges gilt für vergleichbare Nachweise): Nach erfolgreicher Kursteilnahme auf passendem Niveau wenden Sie sich bitte unter Angabe aller notwendigen Angaben (vollständiger Name, Matrikelnummer, Kontaktmöglichkeit sowie vollständige Notenübersicht) und dem vorausgefüllten DAAD-Formular an unser Sekretariat. In der Regel können die Nachweise anschließend binnen zwei Arbeitswochen zu den Bürozeiten im Sekretariat abgeholt werden bzw. werden auf Wunsch elektronisch überstellt.
  • Standardnachweise nach erfolgreicher Kursteilnahme: Bitte beachten Sie, dass typischerweise ein Nachweis mittels offiziellem Kontoauszug ausreichend ist. Sollten Sie dennoch einen separaten Nachweis wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat.
  • Nachweise ohne Kursteilnahme: Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass derartige Nachweise durch uns leider nicht ausgestellt werden können."

Um sicherzustellen, dass Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HTW Dresden anerkannt werden, müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt ein Lernvereinbarung abschließen. Dieses wird oftmals schon mit den Bewerbungsunterlagen von der Gasthochschule angefordert.

In der Lernvereinbarung legen Sie gemeinsam mit der programmbeauftragten Person (Ansprechperson der Partnerhochschule) bzw. dem Studiendekanat Ihrer Fakultät die Module fest, die Sie im Ausland belegen wollen und welche Module der HTW Dresden Sie damit ersetzen.

  • Vermeiden Sie signifikante Unterschiede zwischen gewählten und eigentlich zu belegenden Modulen
  • Orientieren Sie sich am Studienablaufplan Ihres Studiengangs für das entsprechende Semester
  • Wählen Sie keine Module, die sich mit Inhalten doppeln, die Sie schon an der HTW Dresden belegt haben

Ergänzen können Sie Ihren Modulplan mit:

  • Einem Sprachmodul in der Unterrichtssprache der Gasthochschule
  • Modulen im Soft-Skills-Bereich

Wie in einem Semester an der HTW Dresden auch, sollten Sie Veranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten an der Gasthochschule absolvieren.

Prüfung und Bestätigung der Lernvereinbarung

Nachdem die programmbeauftragte Person/das Studiendekanat Ihre Lernvereinbarung bestätigt hat, legen Sie das Dokument dem Prüfungsausschuss zusammen mit den dazugehörigen Modulbeschreibungen vor. Der Prüfungsausschuss prüft Ihre Lernvereinbarung nach den Kriterien Niveau, Lernergebnisse, Arbeitsumfang und Profil Ihres Studiengangs dahingehend, ob die im Ausland erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den Lernzielen an der HTW Dresden aufweisen.

Unterschrift durch die Gasthochschule

Hat der Prüfungsausschuss Ihre Lernvereinbarung bestätigt, schicken Sie es zur Unterschrift an die Gasthochschule. Die von drei Seiten – Ihnen, der HTW Dresden und der Gasthochschule – unterschriebene Lernvereinbarung soll Ihnen die Anerkennung nach Rückkehr aus dem Ausland garantieren. Der Versand der Lernvereinbarung kann sowohl postalisch als auch per Mail erfolgen.

Im internen Bereich finden Sie ausführliche Informationen zum Prozessablauf.

Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU studieren möchten, werden Sie in vielen Fällen ein Studienvisum für die Einreise benötigen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Generalkonsulat bzw. der jeweiligen Landesbotschaft nach den Visabestimmungen. Sie werden eventuell Dokumente benötigen, die von der HTW Dresden oder auch von der Gastuniversität bestätigt werden müssen.

Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen, müssen Sie an der HTW Dresden immatrikuliert bleiben und sich für das Semester innerhalb des Rückmeldefrist zurückmelden. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Studierendenstatus und die studentische Krankenversicherung bleibt erhalten. Je nach Studiengang kann es sein, dass Sie ein Urlaubssemester einlegen müssen. Bitte informieren Sie sich dazu in Ihrem Studiendekanat oder im Studierendensekretariat. Eine Beurlaubung kann jedoch auch von Vorteil sein, wenn sie nicht vorgeschrieben ist. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich von in dem Zeitraum des Auslandssemesters laufenden Prüfungen rechtzeitig abmelden müssen, um eine ‚5ue‘ zu vermeiden. Die ‚5ue‘ gilt dann als 1. Versuch. Laut Prüfungsordnung §23 Abs.9 können Sie sich kein Modul aus dem Auslandssemester für ein Modul anrechnen lassen, wo bereits ein 1. Versuch stattgefunden hat. Formulare dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Beim StuRa können Sie eine Befreiung vom Semesterticket beantragen.

Fördermöglichkeiten

Mithilfe des Auslands-BAföGs können Studienaufenthalte weltweit gefördert werden. Die Fördersätze des Auslands-BAFöGs sind höhere als diejenigen, die Sie für Ihr Studium in Deutschland erhalten. Daher können oft auch Studierende, die in Deutschland keine BAföG-Förderung erhalten, während ihres Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden.

Auslands-BAföG können Sie beantragen, wenn Sie einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester beziehungsweise sechs Monaten planen. Beachten Sie dabei, dass maximal ein Jahr Ihres Aufenthalts mit einem Reisekostenzuschuss unterstützt wird. Bis zu 5.600 Euro Ihrer nachgewiesenen Studiengebühren können übernommen werden.

Der Antrag auf Auslands-BAföG wird mindestens 6 Monate vor einem geplanten Auslandsaufenthalt, seperat zum Antrag auf Inlands-BAföG, beim zuständigen BAföG-Amt (je nach Zielregion) gestellt. Auch wenn Sie in Ihrem Studium an der HTW kein Inlands-BAföG erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall trotzdem zum Auslands-BAföG informieren, da der monatliche Auslandszuschuss, der Zuschuss zu den Studiengebühren (bis zu 5.600 EUR), Zuschuss zu Reisekosten oder der Auslandskrankenversicherungszuschuss oft einige tausend Euro ausmachen.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.auslandsbafoeg.de/ und https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-im-ausland 

Alle aktuellen Informationen zum Auslands-BAföG und Corona finden Sie auf der Internetseite "Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Punkt 3: „Förderung von Ausbildungen im Ausland").

Die Stabsstelle Internationales ist grundsätzlich nicht befugt, BAföG-Formblätter auszufüllen bzw. zu bestätigen. Trotzdem möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine kleine Hilfestellung geben:

Formblatt 2 
Das Formblatt 2 wird grundsätzlich nicht durch die HTW bestätigt. Gemäß einer Vereinbarung mit den BAföG-Ämtern wird diesem Formblatt einfach die Immatrikulationsbescheinigung, welche Sie sich selbst im QIS-Portal ausdrucken können, beigefügt. Diese Bescheinigung enthält den Zusatzvermerk "(auch als Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung entsprechend § 9 BAföG)". Sollten dennoch Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Formblatt 5 (Bestätigung über bisher erbrachte Leistungen) 
Bei Fragen zu Formblatt 5 wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Formblatt 6 (Bestätigung Pflichtpraktikum)

  • Dieses Formblatt wird durch die zuständige praktikumsbeauftragte Person der Fakultät bestätigt. 
  • Die Bestätigung erfolgt lediglich für Pflichtpraktika, nicht für zusätzliche bzw. freiwillige Praktika.
  • Die gutachterliche Stellungnahme zum Besuch der ausländischen Bildungsstätte erfolgt nur nach besonderer Anforderung des BAföG-Amtes in der Fakultät.

Chancen für Studierende: Mit Fulbright in die USA reisen (Ausschreibung)

Bis zum 2. Februar 2025 können sich deutsche Studierende, die 2025/2026 im Rahmen eines deutsch-amerikanischen Hochschulpartnerschaftsprogramms in den USA studieren möchten, bei Fulbright Germany für ein Reisestipendium bewerben.
 

Das Stipendium beinhaltet die Finanzierung der Reisekosten mit einer Pauschale in Höhe von 2.000 Euro, die Teilnahme am Orientation Meeting vom 2. – 4. Mai 2025 in Berlin und die Aufnahme in das internationale Netzwerk von Fulbright-Stipendiat:innen und Alumni.

Detaillierte Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.

Rückfragen richten Sie bitte an reisestipendien(at)fulbright.de.

Für wen ist das HAW.International-Stipendium geeignet und was wird gefördert? 

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland. Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.

Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind entsprechend der offiziellen DAAD Ausschreibung vollständig und fristgerecht direkt beim DAAD einzureichen.

Bewerbungsschluss:
-26.02.2025 für Stipendienbeginn zwischen Juli 2025 und Januar 2026 (Auswahltermin Mai 2025)
-29.08.2025 für Stipendienbeginn zwischen Februar und Juli 2026 (Auswahltermin Dezember 2025)

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.

Das Institut Ranke-Heinemann arbeitet gemeinnützig und hat sich seit über 25 Jahren dem Studierendenaustausch verschrieben.

Es werden verschiedene Stipendien für Australien, Neuseeland und Kanada.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ranke-heinemann.de/stipendien-foerderprogramm/

Für wen ist das PROMOS-Stipendium geeignet und was wird gefördert? 

Für das PROMOS-Stipendium können sich immatrikulierte Studierende der HTW Dresden mit Abschlussabsicht bewerben. Aufenthalte in das Herkunftsland können nicht gefördert werden.

Auf der Webseite PROMOS bewegt finden Sie die gleichnamige Reportage, in deren Verlauf Sie die (fiktive) Studentin Lea begleiten können, die sich auf den Weg macht, um PROMOS kennenzulernen.

Die HTWD fördert im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS die Realisierung von

  • Studienaufenthalten (1 bis 6 Monate/monatliche Teilstipendienrate)/Abschlussarbeiten (Hochschule/monatliche Teilstipendienrate oder Unternehmen/Reisekostenpauschale) ,
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate/Reisekostenpauschale),
  • Studien- und Gruppenreisen unter Leitung einer hochschullehrenden Person im Ausland (Pauschale) in das außereuropäische Ausland.

Bewerbung:

Bitte reichen Sie bis zum 15. Februar des Kalenderjahres folgende Bewerbungsunterlagen für das aktuelle Kalenderjahr in der Stabsstelle Internationales der HTWD ein (per E-Mail in einer PDF Datei an international(at)htw-dresden.de):

  • Bewerbungsantrag PROMOS (bitte erst auf dem PC abspeichern und dann ausfüllen, NICHT auf dem Handy oder im Browser ausfüllen)
  • Nachweis der Prüfungsergebnisse (z.B. Transcript of Records)
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (HTWD/DAAD Sprachnachweis als Sprachzertifikat nach erfolgreicher Kursteilnahme oder als Modulnote auf der Notenübersicht, bei geringeren Semester zählt auch Sprachnachweis auf Abiturzeugnis, Hinweis: Das HTW/DAAD Sprachzertifikat wird nur mit vorheriger Kursteilnahme ausgestellt, bitte wenden Sie sich an das Zentrum für fachübergreifende Bildung. Die Ausstellung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Selbsteinschätzung der Sprachkentnisse wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.)
  • Studienvorhaben/Motivationsschreiben
  • Learning Agreement (sofern vorhanden)
  • Bestätigung der Hochschule (sofern vorhanden)
  • Praktikumsvereinbarung (sofern vorhanden)
  • Bestätigung des Unternehmens (sofern vorhanden)

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren erfolgt entsprechend den fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Studierenden anhand der Bewerbungsunterlagen. Die Auswahl der Stipendiaten und die Festlegung einer Reihenfolge (einschließlich Reserve- bzw. Nachrückkandidaten) erfolgen nach den für das PROMOS-Programm festgelegten Vergabe- und Auswahlkriterien der PROMOS-Auswahlkommission der HTWD
Jede Fakultät legt für die Antragsteller der eigenen Fakultät eine Reihenfolge fest. Für bessere Vergleichbarkeit Studierender aus unterschiedlichen Fakultäten wird mit einem Punktesystem gearbeitet. Die Auswahlkommission legt eine fakultätsübergreifende Reihenfolge fest.

Für die Entscheidung werden u. a. zugrunde gelegt:

  • Fachliche Leistungen
  • Sprachkenntnisse
  • Sinn und Zwecke des Studienvorhabens
  • Motivation
  • Außercurriculare Aktivitäten (Gremientätigkeit, StuRa, Fakultätsrat, faranto e.V., IAESTE - Lokalkomitee, AIESEC -Lokalkomitee, Engagement bei der Betreuung von internationalen Austauschstudenten der HTW Dresden)

Prioritäten/Nachrangigkeiten werden angesichts des Auslandsvorhabens, Regionen/Länder/Hochschulen, Studiengänge, Studienfortschritt und Mehrfachförderung festgelegt.

  • Gasthochschulen haben Vorrang
  • Aufenthalte in MOE-Ländern haben Vorrang vor anderen Ländern
  • Ingenieurstudiengänge vor wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen
  • Studierende internationaler Studiengänge (IB, IMES) vor anderen Studiengängen, da sie Pflichtsemester im Ausland realisieren müssen
  • Studierende, die bereits in einem anderen Programm durch die HTW Dresden gefördert wurden, werden nachrangig behandelt

Für Nachrückkandidaten kann die Stipendienzusage möglicherweise auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einem erneuten Bescheid erfolgen.

Für das Vulcanus Japan Programm, welches im August 2025 beginnt und im März 2026 endet (8 Monate insgesamt), können sich

  • Staatsangehörige der EU Mitgliedsstaaten oder der COSME* Kooperationsländer,
  • Studierende einer EU / COSME* kooperierenden Universität, die zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen dem 4. offiziellen Studienjahr und dem vorletzten Jahr der Promotion eingeschrieben sind**,
  • und eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können, die bis mindestens 1 Monat vor Beginn des Studiums gültig ist, bewerben.

    (*) Du bist kein EU-Staatsangehöriger? Wenn dein Heimatland der COSME beigetreten und der Vertrag in kraft getreten ist, dann kannst du dich bewerben. (Den Status deines Heimatlandes und deiner Universität kannst du hier überprüfen.)
    (**) Informatik, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Biotechnologie, Elektrotechnik, Physik, Telekommunikation, Kerntechnik, Bauwesen, Metall, Werkstoffe, Keramik, Produktionssysteme, GNSS usw. (dieses Programm deckt keine nichtwissenschaftlichen Studiengänge ab)

Das Programm besteht aus Industriepraktika für EU/COSME* Studierende in Japan. Die Studierenden absolvieren:

  • ein Seminar über Japan,
  • einen zweimonatigen Japanisch-Intensivkurs,
  • ein sechsmonatiges Praktikum in einem japanischen Unternehmen

Ziele des Programmes:

  • einen Einblick in die gesamte Bandbreite fortschrittlicher Technologien erhalten, die von einem führenden japanischen Unternehmen verwendet werden;
  • Japanisch lernen, die japanische Kultur kennenlernen,
  • im Hinblick auf eine zukünftige Karriere sich die Fähigkeit aneignen, mit Japan in menschlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu interagieren. 

Die Bewerbungsunterlagen sind entsprechend des Bewerbungsverfahrens fristgerecht (Deadline 20.01.2025 für das Programm von 01. August 2025 bis 31. März 2026) einzureichen.

Weitere Informationen: https://www.eu-japan.eu/events/vulcanus-japan

Bitte informieren Sie sich auch auf folgenden Internetseiten:

Während meines Auslandsstudiums

Sollten sich an der Gasthochschule Änderungen ergeben, weil sich Veranstaltungen z.B. überschneiden oder nicht angeboten werden, können Sie Ihr Learning Agreement ändern. Die Änderungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule erneut vom Prüfungsausschuss als auch von der Gasthochschule bestätigt werden. Bitte schicken Sie das geänderte Learning Agreement auch an die Stabsstelle Internationales. Sie können das Dokument sowohl per Post als auch per E-Mail verschicken. Nun belegen Sie die gewählten Module im Ausland und legen die dazugehörigen Prüfungsleistungen ab.

Wir freuen uns sehr über Postkarten. Diese erhalten einen Ehrenplatz an unserer Pinnwand.

Adresse: HTW Dresden - Stabsstelle Internationales, Friedrich-List Platz 1, 01069 Dresden

Nach meinem Auslandsstudium

Am Ende Ihres Auslandssemesters erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) der von Ihnen belegten Module und erbrachten Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie zusammen mit der ersten und ggf. zweiten veränderten Lernvereinbarung beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Sollen Prüfungsleistungen entgegen der Lernvereinbarung nicht anerkannt werden oder Module als Zusatzleistungen anerkannt werden, teilen Sie dies dem Prüfungsausschuss formlos mit. Der Prüfungsausschuss trägt die vorab genehmigten, anerkannten Leistungen mit der entsprechenden Note in den letzten Teil der Lernvereinbarung (nach der Mobilität) ein und bestätigt diese.

Die Notenumrechnung erfolgt in der Fakultät. Dazu reichen Sie die dazu erforderlichen Informationen über das ausländische Notensystem beim Prüfungsausschuss ein. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen (und die Prüfungsleistungen gehen nicht in die weitere Notenberechnung mit ein). Dies erfolgt dergestalt, dass auch die ECTS-Punkte dieses Moduls in die Gesamtsumme der ECTS-Punkte einbezogen werden.

Anschließend werden Ihre Ergebnisse aus dem Ausland ins HIS POS übernommen. Auf dem Zeugnis werden im Ausland erbrachte und anerkannte Prüfungsleistungen in geeigneter Weise gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die Prozessbeschreibung P U15 - Anerkennung von Prüfungsleistungen für das Verfahren verbindlich ist.

Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden. Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen ein klar festgelegtes Studienprogramm in einer Lernvereinbarung schriftlich vereinbart wurde. Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Mobilitätsaufenthaltes anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten Leistungsnachweises. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien-/Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.

Wenn Sie sich weiter über Anerkennungsverfahren und Leitlinien eines guten Anerkennungsprozesses informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Adressen:

  • Das nexus-Projekt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fördert Studienaufenthalte im Ausland und hat es sich daher unter anderem zur Aufgabe gemacht, Qualitätsstandards für die Anerkennung von Studienleistungen zu schaffen. In diesem Zuge veröffentlicht das Projekt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Praxisbeispiele bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und stellt darüber hinaus Basispublikationen zur Verfügung.
     
  • Die Broschüre "Mobilitätsförderung durch Anerkennungserleichterung" vom Akademischen Auslandsamt der Universität Leipzig befasst sich ebenfalls mit guter Anerkennungspraxis von Studien- und Prüfungsleistungen. Die HTW Dresden hat das Projekt gemeinsam mit anderen Institutionen unterstützt.

 

Wir bitten Sie um einen Erfahrungsbericht (gern mit Fotos) Ihres Auslandsaufenthaltes, damit möglichst viele zukünftige Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können. Der Erfahrungsbericht wird mit Ihrer Zustimmung auf der HTW-Website intern unter "Erfahrungsberichte" hochgeladen. Bitte senden Sie uns den Erfahrungsbericht als PDF-Datei mit einer kurzen Bestätigung über das Einverständnis der Veröffentlichung.

Dokumente und Unterlagen

Die Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2590 oder -3458 möglich.

1. Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt

2. Lernvereinbarung (Learning Agreement)