Auf dem Foto: Das neue U-Gebäude. Nicht nur durch das neue Lehr- und Lerngebäude der Hochschule, sondern auch durch die akkreditierten Studiengänge werden hohe Standards im Bereich Studium und Lehre gehalten.
Crispin I. Mokry
Auf dem Foto: Das neue U-Gebäude. Nicht nur durch das neue Lehr- und Lerngebäude der Hochschule, sondern auch durch die akkreditierten Studiengänge werden hohe Standards im Bereich Studium und Lehre garantiert.
Erstellt von Miriam Walther |

Qualitätsmanagementsystem der HTW Dresden erfolgreich reakkreditiert

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW Dresden) hat am 27. Juni 2024 die erfolgreiche Akkreditierung ihres Qualitätsmanagementsystems durch den Akkreditierungsrat bis zum 31. August 2031 erhalten.

Die Reakkreditierung im Bereich Lehre und Studium ist ein herausragendes Qualitätsmerkmal für unsere Studiengänge. Sie bestätigt das bereits seit 2016 akkreditierte Qualitätsmanagementsystem der HTW Dresden und dessen Wirksamkeit zur Umsetzung hoher Standards im Bereich Studium und Lehre. Mit der Reakkreditierung ist die HTW Dresden weiterhin berechtigt, ihre Bachelor- und Masterstudiengänge mit dem Siegel des Akkreditierungsrates zu versehen.

Im Rahmen der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die gesetzlich festgelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien systematisch umsetzt. Dazu muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Begutachtungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis sowie Absolventinnen und Absolventen beteiligt sind.

Bedeutung und Vorteile der Akkreditierung für Hochschulen und Studierende

Mit dem positiven Abschluss des Verfahrens wird der Hochschule bescheinigt, dass sie über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt, das für alle Studiengänge das Erreichen arbeitsmarktrelevanter Qualifikationsziele und die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards des Akkreditierungsrates gewährleistet. Ohne Akkreditierung fehlt somit ein unabhängiges Qualitätsurteil über den Studiengang - etwa hinsichtlich der Studieninhalte, der Studienstruktur, der personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung, der Modularisierung etc. Darüber hinaus wird in diesem System besonderer Wert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems gelegt. Auch die laufenden Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundenen neuen Anforderungen an die Absolventinnen und Absolventen fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Studiengänge ein.

Eine Akkreditierung ist somit auch ein Gütesiegel für einen potenziellen Arbeitgeber. Genießt die Hochschule einen guten Ruf und kann auf akkreditierte Studiengänge verweisen, so signalisiert dies dem Unternehmen zugleich die Qualität der Absolventinnen und Absolventen. Akkreditierte Studiengänge sichern zudem die internationale Anerkennung der Abschlüsse und bilden häufig die Grundlage für weiterführende internationale wissenschaftliche Karrieren, wenn beispielsweise eine Promotion an einer ausländischen Hochschule angestrebt wird.

Ablauf und Struktur des Verfahrens der Systemakkreditierung

Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht.
Beauftragt eine Hochschule eine von ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, so setzt diese eine Gutachtergruppe ein, der mindestens folgende Personen angehören:

  • mindestens drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer mit einschlägiger Erfahrung in der Qualitätssicherung im Bereich Lehre,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der beruflichen Praxis,
  • eine Studentin oder ein Student.

Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems durch die Gutachtergruppe erfolgt auf der Grundlage der in den Akkreditierungsverordnungen der Länder festgelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems an, welches dem Akkreditierungsrat vorgelegt wird. Dieser bewertet das Gutachten und spricht die Akkreditierung des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule aus (Systemakkreditierung). Damit wird der Hochschule bescheinigt, ein funktionierendes und wirkungsvolles System aufzuweisen, das unter Einbeziehung aller Leistungsbereiche die hohe Qualität von Studiengängen und damit die Arbeitsmarktrelevanz des Studiums sicherstellt.

 

 

Erstellt von Miriam Walther |

Kontakt

Prof. Dr. rer. pol. Anne-Katrin Haubold

Prorektorin für Lehre und Studium

Prof. Dr. rer. pol. Anne-Katrin Haubold

M.A. Lydia Nietzold

M.A. Lydia Nietzold

Dipl.-Kfm. Ron Dietrich

Leiter strategische Entwicklung Studium

Dipl.-Kfm. Ron Dietrich