Exmatrikulation
Die Exmatrikulation beendet das Studium:
- auf Antrag des Studierenden,
- nach erfolgreichem Studienabschluss *,
- nach endgültig nicht bestandener Prüfung,
- bei nicht erfolgter oder unvollständiger Rückmeldung,
- bei Fristüberschreitung (Regelstudienzeit + Verlängerung, die das Sächsische Hochschulgesetz maximal zulässt) oder
- bei Nichterfüllung anderer Immatrikulationspflichten (Krankenkassenmitgliedschaft u.ä.).
* Dieses Datum ist auf einem Formblatt (Abmeldebestätigung / Entlastungserklärung) einzutragen. Das Formblatt erhalten Sie in Ihrer Fakultät. Das Datum der Exmatrikulation kann hierbei sein:
- der Tag der Verteidigung als letzte Prüfung an der HTW Dresden
- das Ende des Semesters, in dem die Prüfungsleistung erfolgte
- oder jeder beliebige Tag zwischen Verteidigung und dem Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfungsleistung abgelegt wurde.
Bitte beachten!
Reichen Sie den Antrag auf Exmatrikulation mit den Entlastungsvermerken und Entlastungserklärungen im Studentensekretariat der HTW ein.
Fragen?
Das Studentensekretariat ist gerne für Sie da!
Dokumente
- Antragsformular vorzeitige Exmatrikulationpdf - 1,41 MB
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/exmatrikulation