Personalrat
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der Hochschule. Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (§4 SächsPersVG) sind alle Arbeitnehmer. Als Beschäftigte gelten auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte , nicht jedoch die Professoren, Lehrbeauftragten, Gast- und Honorarprofessoren.
Weitere Informationen
finden Sie auf den internen Seiten der HTW unter Übergreifende Themen - Interessenvertretung - Personalrat