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Geänderte Regelungen für Prüfungen

Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Studierenden abzumildern, wurden die Regelungen zum Prüfungsgeschehen angepasst.

Dazu hat der Senat in seiner heutigen Sondersitzung eine hochschulweite Rahmenprüfungsordnung beschlossen. Diese regelt die Prüfungsfristen sowie den Ablauf der Prüfungen und findet für alle Studiengänge Anwendung.

Folgende grundsätzliche Regelungen wurden getroffen:

  • Die Studierenden können selbst entscheiden, ob sie einzelne Prüfungsergebnisse des Sommersemesters 2020 annehmen oder nicht. Im Falle der Ablehnung eines Prüfungsergebnisses ist die Prüfungsleistung im selben Prüfungsversuch erneut abzulegen, wobei das spätere Prüfungsergebnis zählt.
  • Alternative Prüfungsleistungen können nach Absprache mit dem Prüfer auch nach dem Prüfungsabschnitt bis zum Ende des Sommersemesters 2020 durchgeführt werden.
  • Mündliche Prüfungen und alternative Prüfungsleistungen in mündlicher Form können nach Absprache mit dem Prüfer mit Hilfe eines von der Hochschule bestimmten Videokonferenz-Systems durchgeführt werden.
  • Prüfungsleistungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht durchgeführt ohne dass Fristenregelungen diesbezüglich gelten.

Darüber hinaus wird ein zweiter Prüfungsabschnitt vom 14. September bis zum 2.Oktober eingeführt, der dem Sommersemester zugerechnet wird. Die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters beginnen somit am 12. Oktober 2020 und enden am 30. Januar 2021.

Die aktuellen Regelungen sind in den FAQ für Studierende unter www.htw-dresden.de/corona veröffentlicht.

Mit diesen Regelungen sollen die Belastungen für die Studierenden weitestgehend gering gehalten und rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung von Studien-und Prüfungsleistungen geklärt werden.

 

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