KI in der Lehre
Wir erachten es als notwendig, dass unsere Studierenden im Rahmen des
Studiums die Möglichkeit erhalten, KI-Werkzeuge auszuprobieren und deren Ergebnisse kritisch zu
reflektieren. In diesem Sinne möchten wir Sie zum Einsatz von KI in der Lehre, auch zur Vorbereitung
der Lehre, von Lehrunterlagen und Medien 10, zur reflektierten Nutzung von KI-Werkzeugen
ermuntern und zum Diskurs über die Gestaltung von Lehre mittels generativer KI einladen.
Beachten Sie jedoch dabei einige Aspekte:
Ein verpflichtender KI-Einsatz (z.B. vorgeschriebene Nutzung in Studienleistungen oder für
Prüfungen/für Prüfungsleistungen) kommt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage,
bei entsprechender Information und Einwilligung der Studierenden kann jedoch ein freiwilliger
Einsatz erfolgen (vgl. Abschnitt Ausführungen zum Datenschutz im Umgang mit KI). Weisen Sie
die Studierenden auf die datenschutzrechtlichen Aspekte der KI-Nutzung hin und zeigen auf, wie
bei der Nutzung von KI-Tools Daten gespeichert und verwendet werden. Dies ist willkommene
Gelegenheit die Funktionsweise von KI zu verstehen und sich ihrer Möglichkeiten und Grenzen
bewußt zu werden.
Bieten Sie hier Studierenden auch alternative Wege an, wenn diese bestimmte Werkzeuge nicht
nutzen wollen (z.B. Nutzung von Rechnern in der Fakultät).
Ein KI-Werkzeug ist eine mögliche Methode/ein mögliches Werkzeug, um die Lernziele Ihres
Moduls zu erreichen. Setzen Sie Werkzeuge also nur dann ein, wenn dies im Rahmen des
Constructive Alignments der Lehrveranstaltung sinnvoll ist.
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/hochschule/lehre-an-der-htw-dresden/beratung-und-service/digitalisierung-lehre/ki-in-der-lehre/ki-in-der-lehre-und-in-pruefungen
KI in Prüfungen
Generative KI-Tools ermöglichen es, Teile (z.B. Gliederungen, Grafiken, Formulierungen) von
bestimmten Prüfungsleistungen (z.B. Belege, Bachelor-/Masterarbeiten) generieren zu lassen.
Nutzen Studierende im Rahmen der Erbringung der Prüfungsleistung KI-Werkzeuge, die nicht per
Aufgabenstellung gestattet wurden, verstößt dieses Vorgehen gegen das Verbot der Nutzung
unzulässiger Hilfsmittel und stellt einen Täuschungsversuch dar. Die unmarkierte Verwendung von
KI-Werkzeugen ist insbesondere als „Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ zu
werten und verletzt darüber hinaus den Grundsatz der Chancengleichheit.
Das Rektorat sieht somit das Aufstellen von Regelungen zur Verwendung von KI-Werkzeugen als
notwendig an. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einer Prüfungsleistung im Kern eine
persönliche, ohne fremde Hilfe erbrachte selbständige Leistung des Prüflings vorliegen muss.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen empfiehlt das Rektorat der HTW Dresden folgendes
Vorgehen:
In der Aufgabenstellung zur entsprechenden Prüfungsleistung wird explizit geregelt, in welchem
Rahmen KI-Werkzeuge zur Erstellung der Prüfungsleistung genutzt werden dürfen und wie diese
Nutzung zu dokumentieren ist. Sensibilisieren Sie die Studierenden im Zuge dessen auch dafür,
dass die Nutzung von KI-Werkzeugen mit der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
einhergehen kann. Prüfungsleistungen müssen grundsätzlich auch ohne Nutzung der jeweiligen
Tools abgelegt werden können; alternativ müssen Angebote zur Nutzung der Werkzeuge (über
Zugänge auf Labor- oder Fakultätsrechnern) bereitgestellt werden.
Möglichkeiten der Dokumentation der Tool-Nutzung umfassen
a. die Kennzeichnung von Textteilen, die von textgenerierenden Tools (z.B. ChatGPT)
erstellt wurden,
b. die Dokumentation von Prompts8 sowie die Reflexion der Arbeitsweise mit dem KI-
Werkzeug
c. die Dokumentation der verwendeten KI-Werkzeuge (inkl. URL in einem separaten
Hilfsmittel-Verzeichnis).
Insbesondere bei Prüfungsleistungen in schriftlicher Form, die außerhalb der HTWD-
Räumlichkeiten absolviert werden (z.B. Online-Prüfungen, Belege, Projektarbeiten), haben die
Studierenden eine Eigenständigkeitserklärung abzugeben (vgl. auch § 2 Abs. 2 Rahmenordnung
zur Durchführung von Online-Prüfungen). Ein entsprechendes Muster für eine
Eigenständigkeitserklärung mit entsprechenden KI-Optionen finden Sie im Anhang dieses
Dokumentes 9. Derartige Erklärungen schärfen bei den Studierenden das Bewusstsein für die
Thematik, erhöhen die Verbindlichkeit und zeigen die Folgen eines Fehlverhaltens auf.
Kontakt
Team Lehre
- Z 832